Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 31.08.2010
- 11 O 155/10 -
Schadensersatz wegen Stolperfallen am Marktstand: Geschädigter muss Beweis für Sturz durch schlecht erkennbare Stützen und Ständer erbringen
LG Coburg zur Frage der Verkehrssicherungspflicht eines Markstandes
Wer auf einem Markt an einem Verkaufsstand über dort angeblich schwer erkennbar aufgestellte Stützen und Ständer stolpert und sich dabei verletzt, hat nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn er nachweisen kann, dass es sich hierbei tatsächlich um eine wirkliche "Stolperfalle" gehandelt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall trug die Klägerin vor, über einen schwer erkennbaren Ständer am Verkaufsstand des Beklagten während eines Marktes gefallen zu sein. Der Beklagte habe trotz der schlechten Erkennbarkeit des Ständers keine Sicherungsmaßnahmen getroffen. Beim
Standbetreiber widerspricht Beschuldigungen hinsichtlich aufgestellter Ständer und Stützen
Der Standbetreiber verteidigte sich damit, dass sich kein Ständer in dem Bereich, in dem die Klägerin zu Fall gekommen sei, befunden habe. Zudem seien seine Ständer und Stützen deutlich erkennbar, so dass ein aufmerksamer Fußgänger einem entsprechenden Hindernis ausgewichen wäre.
Gericht weist Klage aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen ab
Das Landgericht Coburg wies die Klage nach der Anhörung von fünf Zeugen ab. Das Gericht vermochte sich nicht von der Schilderung der Klägerin zu überzeugen, dass ihr
Klägerin könnte über Kabel gestolpert sein
Das Gericht hielt es durchaus für möglich, dass die Klägerin über ein Kabel gestürzt sei, wobei sich aus den Aussagen der Zeugen nicht erkennen ließ, wer für die Verlegung dieses Kabels verantwortlich gewesen war. Auch sah das Gericht die Möglichkeit, dass die Klägerin an einer nicht zu erkennenden Unebenheit aus dem Tritt geraten war. Das Gericht stellte daneben fest, dass die Angaben der Klägerin in der mündlichen Verhandlung deutlich den Angaben der für sie günstigsten Zeugenaussage ähnelten und sie dabei Angaben machte, die von denen in ihrer Klageschrift abwichen. Daher und aufgrund der widersprüchlichen Zeugenangaben wies das Landgericht die Klage ab.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10669
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10669
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.