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Landgericht Coburg, Urteil vom 10.06.2008
- 11 O 660/07 -
Tierhalterhaftung: Auch angekettete Hunde können beißen - Schmerzensgeld von 2.000 Euro für Bissverletzungen im Gesicht
Zur Frage, wann ein Hundehalter für Bissverletzungen durch seinen angeketteten Hund haftet
Beißt ein Hund zu, haftet in aller Regel sein Halter. Ist von früheren Vorfällen bekannt, dass der Vierbeiner häufiger das Maul etwas voll nimmt, kann das selbst dann gelten, wenn der Hund bei seiner Bissattacke angekettet war. Für Bissverletzungen im Gesicht (Verletzungen am linken Auge und der rechten Wange) ist ein Schmerzensgeld von 2.000,- Euro angemessen (das Gericht sprach aber nur 1.500 Euro zu, weil es dem Opfer ein Mitverschulden von 25 % anlastete).
Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Coburg, mit dem eine Hundehalterin verurteilt wurde, einem achtjährigen Bissopfer ein Schmerzensgeld von 1.500 € zu bezahlen. Zwar hatte sich das Kind dem Tier trotz Warnung genähert. Wegen früherer Bissattacken hätte der Vierbeiner nach Ansicht des Gerichts aber jedenfalls während der Anwesenheit von Kindern auf dem Anwesen der Beklagten, die dort Zimmer vermietet, weggesperrt werden müssen.
Sachverhalt
Der Achtjährige nahm mit seinen Eltern an der Geburtstagsfeier eines Onkels in einem von der Beklagten vermieteten Raum teil. Im Hof des Anwesens befand sich angebunden an einer Kette der
Dafür verlangte das Kind, vertreten durch seine Eltern, 12.500 € Schmerzensgeld von der Beklagten.
Gerichtsentscheidung
Für die Bisswunden hielt das Landgericht Coburg ein Schmerzensgeld von 2.000 € für angemessen. Gleichwohl sprach es dem klagenden Kind nur 1.500 € zu. Dem Kind sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2009
Quelle: ra-online (pm/vt/pt)
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Dokument-Nr. 7286
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