wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 27.09.2006
11 o 40/06 -

Verkäufer muss nicht auf jede mögliche Gefahr bei der Nutzung eines Produktes hinweisen

Zu Schmerzensgeldansprüchen, wenn es bei der Erhitzung von Thermo-Haarwicklern zu Verletzungen kommt

"Nicht geeignet zum Trocknen von Haustieren!". Mit einem solchen Warnhinweis werden in den USA Mikrowellenherde versehen. Der Grund: Herrchen soll nicht auf die Idee kommen, seinen nassen Fiffi in der Mikrowelle zu trocknen - und nach dem zwangsläufigen Ableben des Vierbeiners horrende Schadensersatzsummen vom Hersteller fordern. Wie sieht es in Deutschland mit Hinweispflichten von Produktherstellern bzw -verkäufern aus? Ist vor jeder denkbaren Gefahr, sei sie noch so banal und selbstverständlich, zu warnen?

Antworten auf diese Fragen gab jetzt das Landgericht Coburg. Die Richter wiesen die Klage einer beim Hantieren mit Lockenwicklern verletzten Hausfrau ab. Sie hatte von der Vertreiberin der Ondulier-Utensilien wegen unterlassener Warnhinweise Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 € begehrt. Das Gericht verneinte jedoch ein Fehlverhalten der Kosmetikartikelfirma.

Nachdem die Haarpracht allmählich an Spannkraft verlor, konnte die Klägerin endlich ihre frisch erworbenen Thermo-Haarwickler ausprobieren. Um sie zum Stylen zu verwenden, mussten die Papilloten zuvor in Wasser kurz aufgekocht werden. In freudiger Erwartung üppiger Locken stellte die Hausfrau einen Kochtopf auf den Küchenherd und legte die Wickler hinein. Dann fiel ihr ein, dass sie im Keller noch etwas erledigen musste und begab sich dorthin. Es kam, wie es kommen musste: Die gute Frau vergaß den Wassertopf auf der Kochplatte. Als sie nach einer Weile in die Küche zurückkehrte, schlugen ihr Rauchschwaden entgegen. Die Flüssigkeit im Topf war völlig verdampft und die Lockenwickler brutzelten schon. Unüberlegt schüttete die Klägerin kaltes Wasser in den Kochtopf. Die fatalen Folgen: Eine Verpuffung und Verbrennungen im Gesicht der Frau. Diese Trübung der Lebensfreude sollte ihr allerdings die Verkäuferin der Ondulier-Stäbe mit einer Geldzahlung versüßen. Denn das die Papilloten vertreibende Kosmetikunternehmen habe nicht - so der Vorwurf der verhinderten Haarstylistin - auf die Verpuffungsgefahr von mit Wasser abgelöschten brennenden Thermowicklern hingewiesen.

Doch mit ihrem Ansinnen drang die Klägerin weder bei der Beklagten, noch beim Landgericht Coburg durch. Der Verkäufer einer Ware habe vor Gefahren zu warnen, die sich aus der Verwendung und einem nahe liegenden, erkennbaren eventuellen Missbrauch des Produkts ergäben. Gegen derartige Hinweispflichten habe die beklagte Firma aber nicht verstoßen. Nicht infolge eines fehlerhaften Gebrauchs der Wickler habe sich die Klägerin verletzt. Die Verpuffung sei vielmehr dadurch entstanden, dass sie die glühendheiße Pfanne unbesonnen mit Wasser übergossen habe. Die Folge eines solchen Löschverhaltens sei allgemein bekannt. Davor habe jedenfalls das Kosmetikinstitut nicht warnen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 24.11.2006

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3401 Dokument-Nr. 3401

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3401

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?