Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 04.03.2014
- 22 O 619/13 -
Aushängen einer Tür im Rahmen von Bauarbeiten stellt kein sorgfaltswidriges Verhalten dar
LG Coburg zur Verkehrssicherungspflicht von Handwerkern
Das Aushängen einer Tür im Rahmen von Bauarbeiten stellt kein sorgfaltswidriges Verhalten dar. Dies entschied das Landgericht Coburg und wies damit die Klage einer Raumpflegerin ab, die versucht hatte, die Tür zur Seite zu schieben und sich durch die dabei umfallende Tür verletzte. Das Gericht verneinte eine Pflichtverletzung des Handwerkers, da die Raumpflegerin durch das zur Seite schieben der Tür eine eigene Gefahr für sich selbst geschaffen hatte.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Raumpflegerin in einem Kindergarten. Der Beklagte führte als
Klägerin rügt Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Klägerin meinte, der
Klägerin hat durch das zur Seite schieben der Tür eine eigene Gefahr für sich selbst geschaffen
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Seiner Entscheidung stellte das Gericht den Grundsatz voran, dass es kein allgemeines Gebot gebe, andere Personen vor Selbstgefährdungen zu schützen. Im konkreten Fall verneinte das Landgericht eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Aushängen einer
Handwerker hat keine Pflichtverletzung begangen
Zwar kann ausnahmsweise auch eine Haftung bei sorgfaltswidrigem Verhalten des Geschädigten anerkannt werden, wenn das Fehlverhalten des Geschädigten vorhersehbar ist und nahe liegt. Dann muss aber noch hinzukommen, dass der Geschädigte die Gefahr nicht selbst erkennen oder steuern kann. Im vorliegenden Fall durfte der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2014
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18590
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18590
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.