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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tür“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 05.11.1975
- 45 C 452/75 -

Vermieter darf einheitliche Gestaltung von Türschildern verlangen

Vorgabe des Vermieters beschränkt Rechte von Mietern nicht unzulässig

Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter die einheitliche Gestaltung für Türschilder verlangen darf.

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass ein Wertlegen des Vermieters auf eine einheitliche Gestaltung der Türschilder keine unzulässige Beschränkung der Rechte des Mieters bedeutet.Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass der Vermieter die einheitliche Gestaltung für Türschilder verlangen darf. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013
- 21 C 192/11 -

Kein Recht zur Mietminderung bei nicht verschließbarer Badezimmertür und fehlender Regulierungs­möglich­keit der Backofentemperatur

Vorliegen von nur unerheblichen Mängeln

Ist die Badezimmertür nicht mehr verschließbar und kann die Temperatur des Backofens nicht mehr reguliert werden, so liegen nur unerhebliche Mietmängel vor. Ein Recht zur Mietminderung besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, da die Badezimmertür nicht verschließbar war und die Temperatur im Backofen nicht reguliert werden konnte. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 04.03.2014
- 22 O 619/13 -

Aushängen einer Tür im Rahmen von Bauarbeiten stellt kein sorgfaltswidriges Verhalten dar

LG Coburg zur Verkehrs­sicherungs­pflicht von Handwerkern

Das Aushängen einer Tür im Rahmen von Bauarbeiten stellt kein sorgfaltswidriges Verhalten dar. Dies entschied das Landgericht Coburg und wies damit die Klage einer Raumpflegerin ab, die versucht hatte, die Tür zur Seite zu schieben und sich durch die dabei umfallende Tür verletzte. Das Gericht verneinte eine Pflichtverletzung des Handwerkers, da die Raumpflegerin durch das zur Seite schieben der Tür eine eigene Gefahr für sich selbst geschaffen hatte.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Raumpflegerin in einem Kindergarten. Der Beklagte führte als Handwerker dort Baumaßnahmen durch. Der Beklagte oder einer seiner Mitarbeiter hatten die Zugangstür zu einem Waschraum ausgehängt und im Waschraum an die Wand neben dem Eingang angelehnt. Die Klägerin wollte den Waschraum reinigen. Die Tür einer Toilettenkabine war durch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.04.1991
- 16 O 190/89 -

Verletzung während Kreuzfahrt aufgrund hin- und herschlagender Tür: Keine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung des Reiseveranstalters aufgrund fehlender Magnetarretierung der Tür

Verletzungen während starken Seegangs gehören zu den typischen Gefahren einer Seereise

Verletzt sich der Passagier eines Kreuzfahrtschiffes während eines starken Sturms an der hin- und herschlagenden WC-Tür, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Verkehrs­sicherungs­pflicht­verletzung aufgrund der fehlenden Magnetarretierung der Tür liegt nicht vor. Darüber hinaus gehören Verletzungen während eines starken Seegangs zu den typischen Gefahren einer Seereise. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Passagierin eines Kreuzfahrtschiffs wollte in einer Nacht während eines starken Sturms die Toilette ihrer Kabine aufsuchen. Aufgrund des starken Seegangs kam die Passagierin jedoch beim Öffnen der Toilettentür zu Fall. Als sie versuchte sich an den Türrahmen festzuhalten, schlug die Tür wieder zu und quetschte dabei ihren Daumen ein.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2013
- 224 C 27993/12 -

Kein Schadensersatz für eingeklemmten Daumen an automatischer Tür

Benutzer müssen sich aufgrund der Häufigkeit von eingesetzten Automatiktüren im Alltag über mögliche Gefahren selbst bewusst sein

Die Verletzung einer Verkehrs­sicherungs­pflicht speziell bei automatischen Türen ist nur anzunehmen, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Der Einsatz automatischer Türen ist Ausdruck des technischen Fortschritts und angesichts der Häufigkeit des Einsatzes im Alltag (Fahrstühle, Supermarkttüren) auch der Allgemeinheit geläufig. Der Benutzer muss daher auch selbst auf Gefahren aufpassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Münchner Ehepaar mit ihrer vierjährigen Tochter in einem Sozialbürgerhaus, um einen neuen Leistungsbescheid zu erhalten, da der vorangegangene abgelaufen war. Im Sozialbürgerhaus klemmte sich das Mädchen ihren Daumen in der automatischen Zugangstür zur Eingangshalle innerhalb des Gebäudes an der Scharnierseite der Tür ein. Sie erlitt dadurch eine Fraktur... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1984
- 61 S 204/83 -

Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar

Abgenutzte Türschwellen innerhalb der Wohnung begründen hingegen keinen Mietmangel

Die Kosten für eine Ausbesserung von Türschwellen innerhalb der Wohnung kann sich ein Mieter von seinem Vermieter nicht erstatten lassen, da diese keinen Mietmangel darstellen. Ausschlaggebend für einen Mietmangel ist, dass durch auftretende Zugluft der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt wird. Dies kann jedoch nur dann der Fall sein, wenn die betreffende Tür ins Freie führt. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob abgetretene Türschwellen in der Wohnung einen Mietmangel darstellen und sich der Mieter die Kosten für die Reparaturen von insgesamt sechs Türschwellen in der von ihm gemieteten Wohnung vom Vermieter ersetzen lassen konnte.Das Landgericht Berlin urteilte, dass abgetretene Türschwellen nur dann einen Mangel der in § 537... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 05.05.2006
- 37 M 2/06 -

Schlüsseldienst-Rechnung über 100 Prozent über dem Marktpreis: Schlüsseldienstmitarbeiter macht sich des Wuchers, des Betrugs und der Nötigung schuldig

Techniker nutzt Unwissen über marktübliche Preise und Notsituation seiner Kunden aus

Ein Schlüsseldienst darf die Notlage seiner Kunden nicht ausnutzen, in dem er unter Androhung des Wiederausbaus eines ausgewechselten Türschlosses die Zahlung eines zu hohen Rechnungsbetrages verlangt. Liegt der geforderte Betrag über dem Doppelten des üblichen Marktpreises und klärt der Mitarbeiter nicht richtig über kostengünstige Alternativen der Türöffnung oder Auswechseln des Türschlosses auf, so kann sich der Verantwortliche des Wuchers und Betrugs schuldig machen. Dies geschah vor dem Landgericht in Bonn.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar aus seinem Haus ausgeschlossen, weil ihnen die Haustür zugefallen war und der Schlüssel von innen im Schloss steckte. Der Mann schaltete telefonisch einen ortsansässigen Schlüsseldienst ein, woraufhin ihm ein Techniker geschickt wurde. Obwohl er die über 30 Jahre alte Haustür in wenigen Augenblicken mittels eines Öffnungsdrahtes hätte öffnen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.12.1976
- 152 C 1249/74 -

Mietminderung aufgrund mangelhafter Beheizbarkeit und nicht renovierter Türen

20 Prozent Mietminderung sind die Untergrenze bei mangelhafter Beheizbarkeit der Wohnung

Mieter haben das Recht, ihre Miete zu kürzen, sobald Mängel an der Mietsache bestehen. Ist die Funktion der Heizung dahingehend gestört, dass lediglich geringe Raumtemperaturen erreicht werden, so schränkt dies den Gebrauch der Wohnung stark ein. Auch der Zustand von Türen, die bei Wohnungsübergabe nicht dem renovierter Türen entsprechen, rechtfertigen eine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor.

Im vorliegenden Fall machte eine Mieterin Minderung der Monatsmiete geltend, da sie ihre Wohnräume von Oktober bis Januar nicht ordnungsgemäß beheizen konnte. Die Temperaturen erreichten lediglich 16 bis 18 Grad zur Tageszeit.Das Amtsgericht Köln erkannte eine Minderung der Miete um 20 Prozent an. Bei mangelnder Beheizbarkeit werde der Wohngebrauch einer Mietsache... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 09.06.2011
- 111 C 319/09 -

Vermieter muss Wohnungstüren für nachträgliches Verlegen von Teppichboden nicht kürzen

Fehlender Abstand zwischen Tür und Fußboden stellt keinen Mietmangel dar

Es stellt keinen Mietmangel dar, wenn Mieter in ihrer Wohnung Teppichboden nicht verlegen können, weil der Abstand zwischen Tür und Fußboden zu gering ist. Daher haben Mieter gegenüber dem Vermieter auch keinen Anspruch auf Kürzung der Wohnungstüren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg hervor.

Streitpunkt des zugrunde liegenden Falls war die Forderung der Mieter an ihre Vermieterin auf Vergrößerung des Luftspalts zwischen Wohnungstüren und vorhandenem Linoleumboden, damit das nachträgliche Auslegen von Teppichboden möglich würde. Die Vermieterin lehnte dies ab, bot aber an, die Mieter könnten die Türblätter auf eigene Kosten kürzen, sofern sie diese bei Auszug in den ursprünglichen... Lesen Sie mehr