Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 12.06.2012
- 23 O 119/11 -
Gemeinde bei Unfall durch angehobenen Gullydeckel zum Schadensersatz verpflichtet
Geschädigter muss behauptete Schäden jedoch nachweisen können
Ereignet sich bei starkem Regen ein Unfall durch einen angehobenen Gullydeckel und fährt der Autofahrer bereits mit Schrittgeschwindigkeit, so haftet die Gemeinde für den entstandenen Schaden. Der Kläger muss dabei die Höhe seiner behaupteten Schäden auch nachweisen können. Das Gericht muss überzeugt werden, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Kläger im August 2010 mit seinem Pkw über eine aufgrund starken Regens überflutete Fahrbahn. Ein
Gemeinde: Angehobener Kanaldeckel durch starken Regen nicht vermeidbar
Die
Kläger konnte nur geringen Schaden nachweisen
Das Landgericht Coburg gab dem Autofahrer grundsätzlich Recht. Ein Schaden am Fahrzeug war jedoch nur in einer Höhe von etwa 450 Euro nachweisbar, so dass die Klage ganz überwiegend erfolglos war.
Unfall war nicht vorhersehbar
Das Landgericht ging davon aus, dass die
Zwischenzeitlicher Verkauf des Fahrzeugs erschwerte Nachweis des Schadens in voller Höhe
Seine behaupteten Schäden konnte der Autofahrer jedoch nur zu einem geringen Teil nachweisen. Er hatte sein Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft, so dass es der gerichtlich eingeschaltete Sachverständige nicht mehr besichtigen konnte. Aufgrund der dem Sachverständigen vorliegenden Unterlagen konnte er doch nur einen Schaden von etwas über 400 Euro netto bestätigen. Zusammen mit der allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 26 Euro ergab sich für den Kläger nur ein Erfolg von etwa 450 Euro. Folglich hatte er auch etwa 90 % der Prozesskosten zu tragen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2012
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- LG Coburg: Kein Schadensersatzanspruch für Fußgänger bei Sturz über hervorstehenden Gullydeckel
(Landgericht Coburg, Urteil vom 14.04.2011
[Aktenzeichen: 21 O 321/10]) - Gemeinde haftet für nicht ordnungsgemäßen Zustand des Schachtdeckels eines Kanaleinstiegs
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2021
[Aktenzeichen: 4 U 21/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14694
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14694
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.