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Landgericht Coburg, Urteil vom 29.06.2010
- 23 O 256/09 -
Zusammenstoß mit Eichhörnchen ist kein Wildunfall
Teilkaskoversicherung muss bei wirtschaftlichem Totalschaden des Autos nicht zahlen
Eine Autofahrerin, deren Wagen durch einen vermeintlichen Wildunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erleitet, hat keinen Anspruch auf Zahlung aus ihrer Teilkaskoversicherung, wenn sich im Nachhinein durch eine DNA-Sequenzanalyse herausstellt, dass es sich um einen Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen handelte. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls behauptete im Prozess, im Wald wäre urplötzlich ein Tier in der Größe eines Hasen unter einen Vorderreifen ihres Pkw gekommen. Dadurch sei das
Keine Kollision mit Jagdwild – Versicherung verweigert Zahlung
Der Versicherer erklärte, es liege kein versicherter
DNA-Sequenzanalyse: Tierhaare am Unfallwagen stammen von Eichhörnchen
Das Landgericht Coburg folgte den Argumenten des Versicherers. Es ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Tierhaare von einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2010
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10413
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