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Landgericht Dresden, Urteil vom 17.01.2020
- 3 KLs 373 Js 66/16 -
Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden" zu Freiheitsstrafen verurteilt
Verurteilung erfolgte unter anderem wegen Rädelsführerschaft oder mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung
Das Landgericht Dresden hat sechs Mitglieder der sogenannten "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) u.a. wegen Rädelsführerschaft oder mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (bzw. Beihilfe hierzu), Landfriedensbruchs und Körperverletzungsdelikten zu Gesamtfreiheitsstrafen von sechs Jahren, vier Jahren und acht Monaten, vier Jahren und vier Monaten, vier Jahren bzw. von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Bei der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wurden Strafen aus einem früheren Urteil einbezogen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wurde die FKD im Sommer 2015 zunächst mit dem Ziel gegründet, insbesondere durch die Teilnahme an rechtsgerichteten Demonstrationen die Gesinnung ihrer
Beteiligung der Angeklagten bei Ausschreitungen und Angriffen nachgewiesen
Das Gericht hatte sich im Zuge der Beweisaufnahme, bei der über 100 Zeugen gehört wurden, u.a. davon überzeugt, dass vier der Angeklagten an den Ausschreitungen vom 22. August 2015 in Heidenau, drei Angeklagte an dem
Angriffe auf Asylbewerberheime
In Heidenau hatte sich im Bereich einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber eine große Anzahl gewaltbereiter Personen versammelt. In der Folge wurden aus der Gruppe heraus die zum Schutz der Einrichtung eingesetzten Polizeibeamten mit Feuerwerkskörpern, Steinen, Flaschen und Teilen einer Baustelleneinrichtung beworfen, woran sich einer der Angeklagten aktiv beteiligte, während drei weitere Angeklagte die Aktion durch ihre Anwesenheit unterstützten. Zwei Polizeibeamte wurden im Zuge dieser Auseinandersetzung verletzt. Am 23. August 2015 erfolgte unter
Angriff auf die "Mangelwirtschaft"
Bei dem gemeinsam mit der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" durchgeführten Überfall auf die "Mangelwirtschaft" befanden sich zwei Angeklagte in der für die Durchführung eines "Ablenkungsangriffs" zuständigen, v.a. aus Mitgliedern der FKD bestehenden Personengruppe, die das Gebäude von vorn angreifen sollte. Zwei weitere Angeklagte hatten sich während des Vorrückens von der Gruppe abgesetzt. Kurz vor Mitternacht begann die Gruppe, das Gebäude mit Pflastersteinen und Sprengkörpern zu bewerfen. Ein Sprengkörper gelangt ins Gebäudeinnere und explodierte in der Nähe eines Bewohners, der hierdurch leicht verletzt wurde. Ein im Anschluss geworfener Pflasterstein verfehlte dessen Kopf nur knapp. Eine vor allem aus Mitgliedern der "Gruppe Freital" bestehende zweite Gruppe näherte sich währenddessen dem Haus von hinten und bewarf dieses ebenfalls mit Steinen und Sprengkörpern. Der
Beteiligung der Angeklagten an schweren Krawallen in Leipzig
Im Vorfeld des Geschehens vom 11. Januar 2016 hatten sich über 200 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, darunter vier der hier Angeklagten, in Leipzig versammelt. Dort kam man überein, als geschlossene Gruppe in den Stadtteil Connewitz wegen des dort zu erwartenden Zusammentreffens mit politisch linksgerichteten Gruppen unter Mitführung von Pyrotechnik, Teleskopschlagstöcken und Äxten "einzumarschieren". In der Folge kam es zu schweren Krawallen, bei denen u.a. eine Vielzahl von Geschäften und Kraftfahrzeugen beschädigt wurden. Der Sachschaden betrug insgesamt rund 112.000 Euro.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2020
Quelle: Landgericht Dresden/ra-online (pm/kg)
- 22-jährige Zwillinge palästinensischer Herkunft wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS zu Haftstrafen verurteilt
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 03.12.2018
[Aktenzeichen: 4 StS 1/18]) - BGH stuft Mitglieder der "Hooligans Elbflorenz" als kriminelle Vereinigung ein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.01.2015
[Aktenzeichen: 3 StR 233/14]) - OLG Dresden stuft "Kameradschaft Sturm 34" als kriminelle Vereinigung ein
(Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 18.03.2010
[Aktenzeichen: 2 Ws 87/09 und 2 Ws 296/09])
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Dokument-Nr. 28353
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