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Landgericht Düsseldorf, laufendes Verfahren
21 S 240/13 -

Düsseldorfer Zigarettenrauch-Streit: Berufung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs wird am 22. Mai verhandelt

75-jähriger gekündigter Rentner wehrt sich gegen Räumungsurteil

Die Kündigung des rauchenden Mieters Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass dem Rentner die Wohnung gekündigt werden durfte, weil der Zigarettenrauch ins Treppenhaus zog und die Nachbarn belästigte. Am 22. Mai wird der Streit vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

Der Vermieter hatte dem 75 Jahre alten und seit über 40 Jahren im Haus lebenden Mieter gekündigt, weil sich neue Mieter des Hauses über den Zigarettenrauch beschwerten. Der Rauch zog aus der Wohnung in das Treppenhaus. Der Vermieter verklagte den Mieter vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Räumung und erhielt Recht. Der Mieter legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

"Völlig falsch vorgenommene Abwägung"

In der Berufungsbegründung wird vorgetragen, dass das Amtsgericht eine "völlig falsch vorgenommene Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter im Einzelfall" getroffen habe.

Geruchsbelästigung zu einer Gesundheitsgefährdung ausgeweitet

Das Amtsgericht habe völlig zu Unrecht die unstreitige Geruchsbelästigung zu einer Gesundheitsgefährdung ausgeweitet und sei damit dem Vortrag der Klägerseite völlig kritiklos gefolgt. Eine Geruchsbelästigung für sich alleine müsse aber noch keine Gesundheitsgefährdung mit sich bringen, wird in der Berufungsschrift weiter ausgeführt.

Berufungskläger bemängelt nicht ausreichenden medizinischen Sachverstand des Gerichts

Völlig unsubstanziiert sei der Vortrag der Klägerseite, dass das Rauchverhalten des Berufungsklägers in seiner Wohnung über eine Geruchsbelästigung im Hausflur hinaus zu einer Gesundheitsgefährdung führe. Weder die Klägerin noch das Gericht verfügten ansatzweise über ausreichend medizinischen Sachverstand, um feststellen zu können, ob und in welchem Maße tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung von der Geruchsbelästigung im Hausflur ausgehe.

Wohnungssuche würde sich wegen des Medieninteresses schwierig gestalten

Weiterhin sei zu berücksichtigen, dass der 75-jährige Kläger kaum eine Möglichkeit habe - insbesondere nach dem jetzigen Medieninteresse, welches das angefochtene Urteil ausgelöst habe - eine anderweitige Wohnung zu finden.

Härtefall

Auch sei zu berücksichtigen, dass der Berufungskläger als Witwer im besonderen Maße an der Wohnung mit ihren Erinnerungen hänge; seine Ehefrau sei vor 10 Jahren gestorben. Er habe mit seiner Frau etwa 30 Jahre in dieser bescheidenen Wohnung für 250,00 Euro gewohnt. Die Wohnung jetzt verlassen zu müssen, stelle für ihn eine kaum noch zu überbietende Härte dar, argumentiert der Anwalt des Mieters in der Berufungsschrift.

Verhandlungstermin am 22. Mai 2014

Das Landgericht Düsseldorf setzt die Verhandlung über die Berufung des beklagten Mieters gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf am 22. Mai 2014 um 9.30 Uhr fort.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2014
Quelle: ra-online, Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, Landgericht Düsseldorf (pm/pt)

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Kommentare (2)

 
 
Feodora schrieb am 11.04.2014

Gut das er sich wehren tut. Hut ab und das mit 75 Jahren.

Fairplayerin schrieb am 24.02.2014

Wie lächerlich! Die einfachste Lösung wäre: einfach mehr Rücksichtnahme seitens des Verursachers! - Schade auch, daß der Prozeß auch noch aus unseren Steuergeldern finanziert werden soll!

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