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Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 26.10.2023
- 16 S 25/23 -
Unberechtigte Versagung der Hundehaltung begründet Recht zur fristlosen Kündigung durch Mieter
Kein einseitiger Widerruf einer einmal erteilten Haltungserlaubnis
Versagt ein Vermieter zu Unrecht die Genehmigung einer Hundehaltung, so ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos zu kündigen. Zudem darf der Vermieter eine einmal erteilte Haltungserlaubnis nicht einseitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2022 sprach der Mieter einer 102 qm großen Wohnung im Landkreis Märkisch-Oderland eine
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung
Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied zu Gunsten des Mieters. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt (Oder), ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Strausberg, Urteil vom 05.01.2023
[Aktenzeichen: 24 C 134/22]
Jahrgang: 2024, Seite: 26 WuM 2024, 26
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Dokument-Nr. 33722
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