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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2014
- 2-07 O 121/14 -
Mieter muss sich um Termin zur Einsichtnahme in Belege zur Betriebskostenabrechnung bemühen
Kein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen
Möchte ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung überprüfen, so muss er sich selbst um einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege bemühen. Ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Gewerbemieterin schuldete laut der
Anspruch auf Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnung
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf die
Fehlende Belegeinsicht führt nicht zum Anspruchsausschluss
Die fehlende
Kein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen
Ein Anspruch auf Übersendung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/ZMR 2015, 305/rb)
- Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung: Mieter ist es zumutbar zur Einsicht in die Belege einen Weg bis zu 30 km Luftlinie zurückzulegen
(Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 20.02.2014
[Aktenzeichen: 93 C 2240/13]) - Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar
(Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2019
[Aktenzeichen: 63 S 255/18])
Jahrgang: 2015, Seite: 305 ZMR 2015, 305
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Dokument-Nr. 25522
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