die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abrechnungsunterlagen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 25.10.2023
- 38 C 1947/22 -
Vorlage von Belegen zur Betriebskostenabrechnung muss in geordneter Form erfolgen
Mieter nicht zum selbständigen Ordnen verpflichtet
Die Pflicht des Vermieters zur Vorlage der Belege zur Betriebskostenabrechnung umfasst gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Pflicht zur Vorlage in einer geordneten Form. Es ist nicht Aufgabe des Mieters die Belege selbständig zu ordnen. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Münster hatten von ihrer Vermieterin die Vorlage der Belege zu den Betriebskostenabrechnungen von 2018 bis 2020 verlangt. Da die Vermieterin diese in ungeordneter Form übergeben hatte, verweigerten die Mieter die Zahlung der Nachzahlungen. So waren die Belege weder thematisch noch chronologisch stringent sortiert. Die Vermieterin akzeptierte die Zahlungsverweigerung nicht und erhob Klage.Das Amtsgericht Münster entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf die Nachzahlungen zu, da den Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht zustehe.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Siegen, Urteil vom 27.01.2023
- 17 C 8/22 -
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Keine Beschränkung des Einsichtsrechts auf übliche Bürozeiten
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem Mieter dazu ermächtigen, zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die entsprechenden Belege bei der Verwaltung zu nehmen. Das Einsichtsrecht ist dabei nicht auf die üblichen Bürozeiten beschränkt. Dies hat Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwecks Kontrolle der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 ermächtigte ein Wohnungseigentümer seinen Mieter dazu, die bei der Verwaltung vorhandenen Belege einsehen zu dürfen. Die Verwaltung war damit nicht einverstanden. Sie bot lediglich an, dem Wohnungseigentümer auf seine Kosten Kopien zuzusenden. Dieser erhob schließlich gegen die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rheine, Urteil vom 13.12.2022
- 10 C 156/22 -
Anspruch auf Übersendung von Belegen bei 500 km entfernten Vermieter
Fehlende Belegübersendung begründet Zurückbehaltungsrecht an Nachzahlung
Wohnt der Vermieter 500 km von der Mietwohnung entfernt, besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung der Belege zur Betriebskostenabrechnung. Kommt der Vermieter der Belegübersendung nicht nach, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter einer Wohnung im Gerichtsbezirk Rheine verlangte aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 eine Nachzahlung. Der Mieter wollte vor der Zahlung zunächst die Kostenpositionen prüfen und bat daher um Übersendung der Rechnungskopien und der Kopie eines Wartungsvertrags. Der Vermieter wohnte in Berlin und damit... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2021
- VIII ZR 66/20 -
BGH: Mieter steht grundsätzlich Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu
In Einzelfällen kann lediglich Vorlage von Kopien oder Scanprodukten vom Vermieter geschuldet sein
Grundsätzlich steht einem Mieter gemäß § 259 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu. In Einzelfällen kann vom Vermieter aber nur die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten geschuldet sein. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchten die Mieter einer Wohnung in Günzburg Einsicht in die Originalbelege zu den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2015 bis 2017. Die Vermieterin hatte nur Belegkopien übersandt. Während das Amtsgericht Günzburg den Anspruch der Mieter auf Einsicht in die Originalbelege bejahte, verneinte das Landgericht Memmingen einen solchen Anspruch.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2020
- VIII ZR 118/19 -
BGH: Recht zur Belegeinsicht einer Betriebskostenabrechnung umfasst zugrundeliegende Zahlungsbelege
Verweigerung der Belegeinsicht rechtfertigt Verweigerung der Nachzahlung
Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung umfasst auch die zugrundeliegenden Zahlungsbelege. Solange die Belegeinsicht verweigert wird, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 zu zahlen. Hintergrund dessen war, dass dem Mieter zwar die Einsicht in die der Abrechnung zugrundeliegenden Rechnungsbelege gewährt wurde, nicht jedoch die ebenfalls vom Mieter verlangte Einsichtnahme in die entsprechenden Zahlungsbelege.... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2019
- 63 S 255/18 -
Schweigen des Vermieters auf Terminsanfrage des Mieters zur Belegeinsicht stellt keine Verweigerung der Belegeinsicht dar
Mieter darf Betriebskostennachzahlung nicht verweigern
In dem Schweigen des Vermieters auf eine Terminsanfrage des Mieters zu einer Belegeinsicht liegt keine Verweigerung der Belegeinsicht. Der Mieter darf daher die Betriebskostennachzahlung nicht verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter sollte nach einer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung in Höhe von über 1.600 EUR zahlen. Da seine Vermieterin auf eine Terminsanfrage zur Einsicht der Belge nicht reagiert hatte, verweigerte der Mieter die Nachzahlung. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage.Das Landgericht Berlin entschied... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 22.08.2019
- 201 C 229/19 -
Mieter kann Betriebskostenabrechnung bei Bestreiten der Leistungserbringung auch ohne Belegeinsicht reklamieren
Umlage von Nebenkosten setzt Erbringung der Leistung voraus
Bestreitet ein Mieter, dass umgelegte Leistungen erbracht wurden, so kann er die Betriebskostenabrechnung auch ohne vorherige Belegeinsicht reklamieren. Nebenkosten können nur umgelegt werden, wenn die Leistungen erbracht wurden. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin hatte gemäß den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 anteilige Kosten für Hausmeistertätigkeiten, der Dachrinnenreinigung, für Ungezieferbeseitigung und die Hausreinigung zu tragen. Die Mieterin bestritt aber, dass die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und bot der... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2018
- L 5 KR 738/16 -
Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten
Landessozialgericht erklärt Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für rückwirkend anwendbar
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Krankenhausbetreiberin auf die Berufung einer Krankenkasse hin zur Rückzahlung von Aufwandspauschalen verurteilt.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls hatte der Klägerin für 71 stationäre Behandlungsfälle jeweils eine Vergütungsrechnung übermittelt. Da die anschließende Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in keinem dieser Fälle zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führte, zahlte die Klägerin der Beklagten nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V jeweils eine Aufwandspauschale... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bingen, Urteil vom 18.01.2016
- 21 C 197/15 -
Vermieter kann Kosten für eigenmächtig verschickte Kopien von Abrechnungsunterlagen nicht vom Mieter ersetzt verlangen
Kostenerstattung durch Mieter nur bei Versendung auf dessen Wunsch hin
Verlangt ein Wohnungsmieter die Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung und versendet daraufhin der Vermieter unaufgefordert Kopien von den Belegen an den Mieter, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Mieter die Übersendung der Kopien verlangt. Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Mieter einer Wohnung in Gensingen die Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung. Da die Vermieterin in Köln ansässig war, wollten die Mieter die Belegeinsicht an ihrem Wohnort vornehmen. Die Vermieterin versendete daraufhin, ohne dass die Mieter dies verlangt haben, Kopien der Belege. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte... Lesen Sie mehr
Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 09.03.2016
- 11 S 79/15 -
Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen
Wohnungseigentümer ist 500 km entfernte Anreise zum Verwaltersitz einmal im Jahr zumutbar
Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Vielmehr ist eine Einsichtnahme am Verwaltersitz vorzunehmen. Dabei ist es einem Wohnungseigentümer regelmäßig zumutbar einmal im Jahr anlässlich einer Eigentümerversammlung eine Entfernung von 500 km zurückzulegen. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar besaß auf Sylt eine Eigentumswohnung. Anlässlich einer Eigentümerversammlung begehrten sie von dem Verwalter der Wohneigentumsanlage die Übersendung von Belegkopien betreffend das Abrechnungsjahr 2013. Das Ehepaar führte an, dass sich lediglich der Ehemann um die wirtschaftlichen Angelegenheiten kümmere, dieser aber aufgrund seiner... Lesen Sie mehr