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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2015
- 2-11 S 147/14 -
Trotz einigen Fahraufwands ist Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in Großstädten für Wohnungsmieter zumutbar
Keine Überforderung der Mobilität des Mieters
Die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung ist trotz einigen Fahraufwands in Großstädten für den Wohnungsmieter zumutbar. Die Mobilität des Mieters wird dadurch nicht überfordert. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in Frankfurt a.M. die Einsichtnahme in die Belege der
Anspruch auf Nachzahlung
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf die
Keine Verweigerung der Belegeinsicht
Die Vermieterin habe die von der Mieterin geforderte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2018
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/ZMR 2015, 307/rb)
- Nebenkostenabrechnung: Recht zur Belegeinsicht im Stadtteilbüro eines Großvermieters bei 16 km entfernten Hauptsitz
(Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2015
[Aktenzeichen: 423 C 8722/14]) - Anspruch auf Einsicht der Originalbelege zu einer Nebenkostenabrechnung am Mietort bei 400 km entfernten Sitz des Vermieters
(Landgericht Freiburg, Urteil vom 24.03.2011
[Aktenzeichen: 3 S 348/10])
Jahrgang: 2015, Seite: 307 ZMR 2015, 307
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Dokument-Nr. 25655
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