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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2017
- 2-13 S 128/16 -
Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter nicht auf Durchführung eines Wohnungseigentümerbeschlusses verklagen
Verband der Wohnungseigentümer steht Klagerecht zu
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann einen Verwalter nicht auf Durchführung eines Wohnungseigentümerbeschlusses verklagen. Dieses Recht steht vielmehr nur dem Verband der Wohnungseigentümer zu. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein
Kein Klagerecht des einzelnen Wohnungseigentümers
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ein
Wohnungseigentümer kann Verband zur Tätigkeit gegenüber Verwalter zwingen
Der einzelne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2017
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (zt/WuM 2017, 233/rb)
- Amtsgericht Langen, Urteil
[Aktenzeichen: 56 C 75/16 (10)]
Jahrgang: 2017, Seite: 488 GE 2017, 488 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 233 WuM 2017, 233
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Dokument-Nr. 24277
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