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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 31.03.2017
- 29 C 10/17 -
Einzelner Wohnungseigentümer kann nicht auf Beseitigung einer neu eingebauten Wohnungseingangstür durch einen anderen Wohnungseigentümer klagen
Klagebefugnis bei baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit notwendigem Gemeinschaftseigentum steht nur Wohnungseigentümergemeinschaft zu
Nimmt ein Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung in Form des Einbaus einer neuen Wohnungseingangstür vor, so kann ein einzelner Wohnungseigentümer nicht auf dessen Beseitigung klagen. Vielmehr steht bei baulichen Veränderungen im Zusammenhang mit notwendigem Gemeinschaftseigentum nur der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Klagebefugnis zu. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2017 baute ein
Kein Anspruch auf Beseitigung für einzelnen Wohnungseigentümer
Das Amtsgericht Bremen hielt die Klage bereits für unzulässig und entschied daher gegen den Kläger. Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2017
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
- Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2013
[Aktenzeichen: V ZR 212/12]) - Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter nicht auf Durchführung eines Wohnungseigentümerbeschlusses verklagen
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.02.2017
[Aktenzeichen: 2-13 S 128/16])
Jahrgang: 2017, Seite: 491 WuM 2017, 491 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2017, Seite: 364 ZWE 2017, 364
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Dokument-Nr. 25086
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