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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.04.2021
- 2-21 O 182/17 -
Neckermann Geschäftsführer und Aufsichtsräte haften nicht für Zahlungen vor Insolvenzantragstellung
Klage eines Insolvenzverwalters erfolglos
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage des Insolvenzverwalters des ehemaligen Neckermann-Konzerns gegen vormalige Geschäftsführer und Aufsichtsräte abgewiesen. Gegenstand der Klage waren Zahlungen über rund 19 Mio. Euro. Diese hatte Neckermann zu einem Zeitpunkt getätigt, als das Unternehmen in einer finanziellen Schieflage war, die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag aber noch nicht gestellt hatte.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Trotz mehrerer Restrukturierungsmaßnahmen befand sich
Insolvenzverwalter: Insolvenzreife lag bereit bereits Ende Mai vor
In der Folgezeit wurden die Verhandlungen gleichwohl zwischen dem Betriebsrat und
LG: Zahlungen bis zur Insolvenzantragstellung nicht zu beanstanden
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden: „Die
Fortführungsprognose im Zeitraum der beanstandeten Zahlungen positiv
Darüber hinaus stellte das LG fest, die
Ansprüche bereits verjährt
Schließlich haben die Richter die Klage auch deswegen abgewiesen, weil Ansprüche gegenüber den ehemaligen Geschäftsführern und mehreren vormaligen Aufsichtsräten von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30205
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