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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2023
- 2-24 O 62/21 -
Busreise: Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlender Toilettenpausen
Staus bei Bus- oder Autofahrt fallen in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos
Das LG Frankfurt a.M. hat die Klage eines Reisenden abgelehnt, der vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt hatte, weil er wegen fehlender Toilettenpausen auf einer Busreise Krankheitssymptome entwickelt hatte.
Der Kläger buchte eine 14-tätige
Staus bei Bus- oder Autofahrt fallen in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos
Das LG wies die Klage ab, nachdem sie mehrere Zeugen zu den Abläufen auf der Busfahrt vernommen hatte. Nach deren Aussagen konnte das Gericht nicht die Überzeugung gewinnen, dass es seit dem Halt bei Erfurt tatsächlich vier Stunden dauerte, bis die Bustoilette geöffnet wurde. Außerdem habe der Kläger nach seinen eigenen Angaben sein Unwohlsein zwar den Mitreisenden mitgeteilt, nicht aber dem Busfahrer. Die Reiserechtskammer führte weiter aus: Dass der
Keine Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34241
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