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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.09.2023
- 2-24 O 62/21 -
Busreise: Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlender Toilettenpausen
Staus bei Bus- oder Autofahrt fallen in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos
Das LG Frankfurt a.M. hat die Klage eines Reisenden abgelehnt, der vom Reiseveranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangt hatte, weil er wegen fehlender Toilettenpausen auf einer Busreise Krankheitssymptome entwickelt hatte.
Der Kläger buchte eine 14-tätige Busreise nach Polen plus Ausflug nach Stettin zu einem Gesamtpreis von rund 700 Euro. Laut Reiseunterlagen stand im Reisebus aufgrund der seinerzeitigen Corona-Pandemie keine Toilette zur Verfügung. Regelmäßige Pausen im Abstand von 90 bis ca. 120 Minuten waren eingeplant. Nach Zustieg aller Gäste in Stuttgart erfolgte der letzte Stopp auf der Höhe von Erfurt. Danach geriet der Bus in verschiedene Staus. Auf Drängen mehrerer Gäste öffnete der Busfahrer später doch die Bustoilette. Im Hotel in Polen angekommen zeigten sich beim Kläger gesundheitliche Beschwerden. Der örtliche Reiseleiter organisierte einen Arztbesuch... Lesen Sie mehr
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