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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.11.2012
- 2-24 S 199/11 -
Unterbringung eines Touristen in einem Ersatzhotel berechtigt zur Kündigung des Reisevertrags
Reisenden steht zudem Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit zu
Wird ein Reisender aufgrund einer Überbuchung des ursprünglich gebuchten Hotels in ein Ersatzhotel untergebracht, so kann er den Reisevertrag kündigen. Zudem hat er einen Anspruch auf Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Reisender bei einem
Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises bestand
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Reisenden. Dieser habe einen Anspruch auf
Unterbringung in Ersatzunterkunft stellte erheblichen Mangel dar
Die Unterbringung in einer Ersatzunterkunft wegen Überbuchung des gebuchten Hotels habe nach Ansicht des Landgerichts einen erheblichen Mangel dargestellt. Denn der
Ersatzhotel musste auch nicht angenommen werden
Der Reisende sei nur dann verpflichtet das Ersatzhotel anzunehmen, so das Gericht weiter, wenn es als gleichwertig mit dem gebuchten Hotel anzusehen ist. Lehnt der Reisende trotz Gleichwertigkeit die Ersatzunterbringung ab und kündigt den
Anspruch auf Entschädigung bestand ebenso
Der Reisende habe nach Auffassung des Gerichts zudem ein Anspruch auf Zahlung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2013
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 13 RRa 2013, 13
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Dokument-Nr. 15985
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