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Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.12.2013
- 9 S 60/13 -
Mieter darf in Neubau-Wohnung Waschmaschine und Wäschetrockner nutzen
Nutzung grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst
Der Mieter einer Neubau-Wohnung darf grundsätzlich eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner nutzen. Dies ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer Wohnung in ihren Räumen eine
Anspruch auf Nutzung von Waschmaschine und Wäschetrockner bestand
Das Landgericht Freiburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Vermieter zurück. Denn das Aufstellen und die Inbetriebnahme einer
Mieter müssen Ruhezeiten und Rücksichtnahmegebot beachten
Zudem führte das Landgericht aus, dass durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Emmendingen, Urteil vom 24.06.2013
[Aktenzeichen: 3 C 38/13]
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Jahrgang: 2014, Seite: 804 GE 2014, 804 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 14, Anmerkung: 1, Autor: Bernd Jahreis jurisPR-MietR 14/2014, Anm. 1, Bernd Jahreis | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2014, Seite: 98 MietRB 2014, 98 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
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Dokument-Nr. 18158
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