wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Freiburg, Urteil vom 10.12.2013
9 S 60/13 -

Mieter darf in Neubau-Wohnung Waschmaschine und Wäschetrockner nutzen

Nutzung grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst

Der Mieter einer Neubau-Wohnung darf grundsätzlich eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner nutzen. Dies ist regelmäßig vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Freiburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer Wohnung in ihren Räumen eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner nutzen. Nachdem die Vermieter eine solche Nutzung aber untersagten, erhoben die Mieter Klage. Das Amtsgericht Emmendingen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieter.

Anspruch auf Nutzung von Waschmaschine und Wäschetrockner bestand

Das Landgericht Freiburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung der Vermieter zurück. Denn das Aufstellen und die Inbetriebnahme einer Waschmaschine und eines Wäschetrockners gehören zumindest in Neubauten zum Haushaltsgebrauch und seien daher vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache erfasst. Etwas anderes könne sich aber aus einer vertraglichen Vereinbarung ergeben (AG Hameln, Urt. v. 17.12.1993 - 23 C 380/93 = WuM 1994, 426).

Mieter müssen Ruhezeiten und Rücksichtnahmegebot beachten

Zudem führte das Landgericht aus, dass durch die Nutzung der Geräte nicht zwingend die Ruhezeiten oder das Rücksichtnahmegebot verletzt werden. Halte sich der Mieter innerhalb der gebotenen Rücksichtnahme und der Ruhezeiten, so müssen andere Mieter die mit dem Betrieb der Maschinen einhergehenden Geräusche hinnehmen. Der Mieter müsse aber sicherstellen, dass die betriebenen Geräte ständig optisch bzw. akustisch überwacht werden. Dies gelte unabhängig vom Alter der Maschine.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Landgericht Freiburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Emmendingen, Urteil vom 24.06.2013
    [Aktenzeichen: 3 C 38/13]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2014, Seite: 804
GE 2014, 804
 | juris PraxisReport Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jurisPR-MietR)
Jahrgang: 2014, Ausgabe: 14, Anmerkung: 1, Autor: Bernd Jahreis
jurisPR-MietR 14/2014, Anm. 1, Bernd Jahreis
 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2014, Seite: 98
MietRB 2014, 98
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 305
NZM 2014, 305
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 363
ZMR 2014, 363

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18158 Dokument-Nr. 18158

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18158

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?