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Landgericht Gera, Beschluss vom 26.07.2001
- 4 O 1292/01 -
Sturz aufgrund umfallenden Zauns: Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen unbefugtem Anlehnen zum Zwecke des Urinierens an Zaun
Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nur gegenüber befugten Benutzern
Verletzt sich jemand nachdem er sich an einen Zaun anlehnte und dieser umfiel, so steht ihm kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn das Anlehnen am Zaun eine unbefugte Benutzung darstellt. Denn die Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nur gegenüber befugten Benutzern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gera hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein angetrunkener
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Landgericht Gera entschied gegen den
Verkehrssicherungspflicht bestand nur gegenüber befugten Benutzern
Die
Mitverschulden schloss ebenfalls Schadenersatzanspruch aus
Nach Auffassung des Landgerichts habe dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2014
Quelle: Landgericht Gera, ra-online (zt/NJW-RR 2002, 961/rb)
- Unbefugtes Befahren einer Baustelle trotz vorhandener und erkennbarer Hinweis- bzw. Verbotsschilder schließt Schadensersatzanspruch eines verunfallten Radfahrers aus
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 29.10.2013
[Aktenzeichen: I-9 U 135/13]) - Unfall durch Glatteis: Keine hohen Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht gegenüber unbefugten Nutzern privater Verkehrsflächen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2013
[Aktenzeichen: I-6 U 178/12])
Jahrgang: 2002, Seite: 961 NJW-RR 2002, 961
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Dokument-Nr. 18193
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