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Landgericht Gießen, Beschluss vom 19.04.2011
- 4 O 102/11 -
Zu wenig Geschenke: Brautpaar hat keinen Schadenersatzanspruch wegen eines "Geschenkeausfalls"
Geschenke können nützlich, schön oder überflüssig und geschmacklos sein / Geschenke haben praktisch wegen eines fehlenden Sekundärmarkts keinen Wert
Muss ein Brautpaar aufgrund der nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Festsaals auf einen kleineren Raum ausweichen und Gäste ausladen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen des "Geschenkeausfalls". Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Gießen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein türkisches Brautpaar mietete für ihre
Antrag auf Prozesskostenhilfe war wegen Rechtsmissbrauchs zurückzuweisen
Das Landgericht Gießen wies den erneuten Antrag auf
Nichterhalt von Geschenken stellt keinen Schaden dar
Darüber hinaus könne ein "Geschenkeausfall" keinen Schaden begründen, so das Landgericht weiter. Es sei nämlich unzulässig davon auszugehen, dass im Falle einer Nichtschenkung, die Aufwendungen, die für ein
Aufführung der einzelnen Gäste mit dem jeweiligen Geschenk wäre erforderlich gewesen
Zudem sei der Sachverhalt nach Ansicht des Landgerichts vom Antragssteller auch ungenügend geschildert worden. Es hätte jeder einzelne ausgeladene Gast, mit konkreter Angabe, welches
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2013
Quelle: Landgericht Gießen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14766
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