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Landgericht Hagen, Urteil vom 02.06.2023
- 4 O 265/22 -
Geltung eines Testaments "für den Fall, dass ich nicht aus meinen Urlaub zurückkomme" als bloße Beschreibung des Anlasses der Testamentserrichtung
Kein Bezug des Testamentsinhalts mit Todesart oder Todeszeitpunkt
Soll ein Testament "für den Fall, dass ich nicht aus meinen Urlaub zurückkomme" gelten, so spricht dies für eine bloße Beschreibung des Anlasses der Testamentserrichtung, wenn der Inhalt des Testaments keinen Bezug zur Todesart oder Todeszeitpunkt aufweist und das Testament auch nach dem Urlaub weiter besteht. Dies hat das Landgericht Hagen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1998 verfasste eine Frau ein handschriftliches
Bloßes Beschreiben des Anlasses der Testamentserrichtung
Das Landgericht Hagen entschied, dass die wiederholten Urlaubsreisen lediglich den im
Kein Bezug des Testamentsinhalts mit Todesart oder Todeszeitpunkt
Dafür spreche nach Auffassung des Landgerichts, dass die inhaltlichen Regelungen keinen Anhaltspunkt dafür geben, die Erblasserin habe gerade für den Fall eines Todes im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2023
Quelle: Landgericht Hagen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 33152
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