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Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.07.2014
- 406 HKO 66/14 -
Parship darf Nutzern bei Widerruf nicht überzogene Kosten berechnen
Online-Partnervermittlung darf Widerrufsrecht nicht aushebeln
Der Online-Partnervermittlung Parship ist es untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen, überzogene Kosten zu berechnen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Bei Parship kann der
Maximaler Wertersatz auf zeitlichen Anteil der innerhalb der Widerrufsfrist erfolgten Nutzung begrenzt
Das Landgericht Hamburg gab der hiergegen gerichteten Klage statt und schob der Vorgehensweise von Parship jetzt einen Riegel vor, indem es den maximalen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 18554
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