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Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
- 2 S 123/19 -
Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen
Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen
Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am
Amtsgericht gab Zahlungsklage statt
Das Amtsgericht Hanau gab der Klage statt. Es nahm eine Pflichtverletzung der Mieterin im Zusammenhang mit dem durch den defekten
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten
Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Seiner Ansicht nach sei es nicht vorstellbar, dass ein massiver durch einen defekten
Keine Pflicht zur Kontrolle der Wasserleitungen
Nach Auffassung des Landgerichts sei der Vermieter im Fall eines erhöhten Wasserverbrauchs nicht ohne weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, welche im Übrigen den Defekt am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2021
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hanau, Urteil vom 04.06.2019
[Aktenzeichen: 32 C 207/17]
Jahrgang: 2021, Seite: 1065 GE 2021, 1065
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Dokument-Nr. 30986
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