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Landgericht Hanau, Beschluss vom 13.07.2022
- 2 S 2/21 -
Höhere Anfälligkeit für Schimmelbefall stellt höhere Anforderungen an Nutzerverhalten des Wohnungsmieters
Ausreichendes Lüften und Beheizen sowie schadensverhütende Möblierung
Besteht aufgrund des Gebäudezustands eine höhere Anfälligkeit für ein Schimmelbefall so stellt dies eine höhere Anforderung an das Nutzerverhalten des Wohnungsmieters. Dazu gehört ein ausreichendes Lüften und Beheizen sowie eine schadensmindernde Möblierung. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung in Hanau hatte für den Zeitraum Oktober 2017 bis Dezember 2019 ihre Miete wegen eines Schimmelbefalls gemindert. Da die Vermieterin dies nicht akzeptierte, erhob sie Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete. Ein Sachverständiger stellte fest, dass keine baulichen Mängel Ursache für den
Kein Recht zur Mietminderung wegen Schimmelbefalls
Das Landgericht Hanau bestätigte die Entscheidung des Amtsgericht. Der Vermieterin stehe der Anspruch auf Zahlung der ausstehenden Miete zu, da ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2023
Quelle: Landgericht Hanau, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hanau, Urteil vom 27.11.2020
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Dokument-Nr. 32965
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