wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 19.12.2008
1 S 57/08 -

Kopfschmerzen durch neue Brille – Schadensersatzanspruch muss zeitnah geltend gemacht werden

Landgericht Hildesheim lehnt Arzthaftungsklage zwei Jahre nach Verschreibung der Brille ab

Wer nach der Verschreibung einer neuen Brille durch den Augenarzt Kopfschmerzen hat und seinem Arzt einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler nachweisen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz durch den Arzt. Allerdings muss diese Arzthaftungsklage zeitnah erfolgen; zwei Jahre nach der Verschreibung sind eindeutig zu spät. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hildesheim hervor.

Kann ein Patient seinem Arzt einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler nachweisen, muss der Arzt Schadenersatz leisten. Hat der Patient erhebliche Schmerzen erlitten, kann er in einigen Fällen zusätzlich Schmerzensgeld fordern. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von dem ab, was der Geschädigte im Einzelfall erdulden musste. Problem bei Arzthaftungsprozessen ist meist, dass ein Laie kaum beurteilen kann, welche medizinischen Maßnahmen im konkreten Fall angezeigt waren. Die Entscheidung hängt oft von Sachverständigen-Gutachten ab.

Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann sich eine neue Brille verschreiben lassen. Die Sehhilfe schien nicht optimal zu sein: Unter anderem stellten sich häufige Kopfschmerzen ein. Der Patient wollte nun seinen Augenarzt zur Rechenschaft ziehen. Dieser hatte seiner Ansicht nach bei der Messung der Sehschärfe Fehler gemacht. Er klagte auf Schadenersatz (die Kosten für eine neue Brille) und Schmerzensgeld. Mit der Klage wartete er jedoch zwei Jahre lang.

Kläger hat Verschleppung der Beschwerden selbst verschuldet

Das Landgericht Hildesheim wies die Klage ab. Zwei Jahre nach Verschreibung der Brille sei es völlig unmöglich, fehlerhafte Messungen des Augenarztes festzustellen. In diesem Zeitraum könne sich die Sehkraft verändert haben. Auch sei ein objektiv richtiger Wert bei der Refraktionsbestimmung sowieso nicht zu erzielen: Die Lichtbrechkraft des Auges schwanke normalerweise schon um bis zu 1,0 Dioptrien abhängig von körperlichem Allgemeinzustand und Tagesform. Da das Gericht der Klage wenig Aussicht auf Erfolg gab, lehnte es die Bestellung eines Gutachters von vornherein ab. Der Kläger habe die Verschleppung seiner Beschwerden selbst zu verantworten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2010
Quelle: ra-online, (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9216 Dokument-Nr. 9216

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9216

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?