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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 19.12.2008
- 1 S 57/08 -
Kopfschmerzen durch neue Brille – Schadensersatzanspruch muss zeitnah geltend gemacht werden
Landgericht Hildesheim lehnt Arzthaftungsklage zwei Jahre nach Verschreibung der Brille ab
Wer nach der Verschreibung einer neuen Brille durch den Augenarzt Kopfschmerzen hat und seinem Arzt einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler nachweisen kann, hat Anspruch auf Schadenersatz durch den Arzt. Allerdings muss diese Arzthaftungsklage zeitnah erfolgen; zwei Jahre nach der Verschreibung sind eindeutig zu spät. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Hildesheim hervor.
Kann ein Patient seinem
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann sich eine neue
Kläger hat Verschleppung der Beschwerden selbst verschuldet
Das Landgericht Hildesheim wies die Klage ab. Zwei Jahre nach Verschreibung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2010
Quelle: ra-online, (pt)
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Dokument-Nr. 9216
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