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Landgericht Hildesheim, Urteil vom 10.02.2017
- 7 S 144/16 -
Kater vom Polizeihund gebissen: Katzenbesitzerin erhält vollen Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro
Land Niedersachsen muss Schadensersatz nach Angriff durch Polizeihund leisten
Das Landgericht Hildesheim hat der Eigentümerin eines Katers Schadensersatz wegen der Verletzung durch einen Polizeihund zugesprochen.
Die in Gifhorn wohnende Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist Eigentümerin des inzwischen betagten, 14 Jahre alten Familinen-Katers "Tiger". Das beklagte Land Niedersachsen ist Halter des polizeilichen Diensthundes "Chuck". Mit diesem ging die Ehefrau eines bei der Beklagten tätigen Polizeibeamten im Juni 2015 in der Nähe des Grundstücks der Klägerin "Gassi". Dort witterte der
LG spricht Eigentümerin des Katers vollen Schadensersatzbetrag zu
Das Landgericht Hildesheim sprach der Klägerin - wie bereits das Amtsgericht Gifhorn in erster Instanz - den vollen Schadensersatzbetrag zu und wies die Berufung des beklagten Landes zurück. Im Fall der Verletzung eines Tieres gelte angesichts der herausgehobenen Anerkennung des Tierschutzes durch die Rechtsordnung (Art. 20a des Grundgesetzes), dass die aus der Heilbehandlung des Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig seien, wenn sie dessen Wert erheblich überstiegen. Es verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Das Risiko, dass die
Klägerin musste nicht mit Übergriff durch Hund rechnen
Die Klägerin müsse sich insbesondere auch kein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2017
Quelle: Landgericht Hildesheim/ra-online
- Für Biss durch Polizeihund haftet nicht Polizist als Eigentümer des Hundes sondern dessen Dienstherr
(Landgericht Ansbach, Urteil vom 15.07.2015
[Aktenzeichen: 3 O 81/15]) - Kleintiertötung: Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2017
[Aktenzeichen: 18 L 4205/16])
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Dokument-Nr. 23924
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