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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2003
- 4 O 181/02 -
Widerruf eines Mietvertrags nach den Regeln zum Haustürgeschäft möglich
Voraussetzung ist Vorliegen eines Haustürgeschäfts, der Verbrauchereigenschaft beim Mieter und der Unternehmereigenschaft beim Vermieter
Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen nach den Regeln zum Haustürgeschäft widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Haustürgeschäft vorliegt und der Mieter Verbraucher sowie der Vermieter Unternehmer ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Mietvertragsparteien um die Möglichkeit des Widerrufs des Mietvertrags über Gewerberäume. Der
Widerruf des Mietvertrags war möglich
Das Landgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten des Rechtsreferendars. Er habe den
Dauerhafte und wiederholte Vermietung einer Vielzahl von Wohnungen spricht für Geschäftsmäßigkeit der Vermietung
Nach Auffassung des Landgerichts handle ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2014
Quelle: Landgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2003, Seite: 337 DWW 2003, 337
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Dokument-Nr. 19278
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