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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haustürgeschäft“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 14.11.2017
- 6 U 12/16 -
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über Luftbildaufnahmen
Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale erfolgreich
Eine Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, muss in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend belehren. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt.
Im vorliegenden Fall bietet die Beklagte ihren Kunden Aufnahmen der von diesen bewohnten Hausgrundstücken nebst Umgebung an. Dabei verwendet sie durch eine Drittfirma beim Überfliegen eines bestimmten Gebiets ohne Kenntnis und Auftragserteilung der Grundstücksbesitzer aufgenommenes digitales Bildmaterial. Außendienstmitarbeiter der Beklagten ermitteln nach Vorliegen der Luftbildaufnahmen Namen und Anschrift von Anwohnern des betroffenen Gebiets und suchen diese ohne vorherige Kontaktaufnahme oder Bestellung an der Haustür auf, um ihnen die Anfertigung von Fotoabzügen anzubieten. Den Anwohnern werden Übersichtsbilder vorgelegt, auf denen unter anderem... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2004
- 65 S 26/04 -
Wohnungsmieter kann anlässlich der Wohnungsabnahme getroffene Vereinbarung über Schönheitsreparaturen nicht widerrufen
Kein Vorliegen eines Haustürgeschäfts aufgrund fehlender typischer Überrumpelungssituation
Erklärt sich ein Wohnungsmieter während der Wohnungsabnahme bereit, bestimmte Schönheitsreparaturen durchzuführen, so kann er diese Vereinbarung im Nachhinein nicht wirksam widerrufen. Denn in diesem Fall fehlt es an der für ein Haustürgeschäft typischen Überrumpelungssituation. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärten sich anlässlich einer Wohnungsabnahme im Oktober 2002 die Mieter der Wohnung bereit, die Tapeten zu entfernen. Einen Tag später wollten sie davon aber nichts mehr wissen und widerriefen ihre Erklärung. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich und bestand auf Durchführung der Arbeiten. Da die Mieter dem nicht nachkamen, ließ die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.01.2017
- 18 S 318/15 -
An Haustür zustande gekommener Vertrag über Entrümpelung der Mietwohnung kann widerrufen werden
Vorliegen eines widerrufbaren Haustürgeschäfts
Erscheinen im Auftrag des Vermieters Mitarbeiter eines Entsorgungsunternehmens unangekündigt an einem Samstag in der Wohnung eines Mieters und kommt es dabei zum mündlichen Abschluss eines Entrümpelungsvertrags, liegt ein widerrufbares Haustürgeschäft im Sinne von § 312 b BGB vor. Der Mieter kann daher den Vertrag widerrufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags bestand Streit über ein Ungezieferbefall. Anlässlich dieses Streits erschienen an einem Samstag im November 2013 unangekündigt Mitarbeiter der Vermieterin und des mit der Entrümpelung beauftragten Unternehmens in der Wohnung und wiesen auf eine umgehende Räumung hin. Die Mieterin sah sich zur... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.11.2003
- 2 AZR 135/03 -
BAG: Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei am Arbeitsplatz abgeschlossenen Aufhebungsverträgen
Arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung stellt kein Haustürgeschäft dar
Schließt ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Aufhebungsvertrag ab, so steht ihm nachträglich kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Denn eine arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung stellt kein Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB (neu: § 312 b BGB) dar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine bei einem Pflegeheim beschäftigte Reinigungskraft wurde im April 2002 des Diebstahls am Arbeitsplatz verdächtigt. Um eine fristlose Kündigung zu vermeiden, wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Zugleich unterschrieb die Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz eine Kündigungsschutzklageverzichtserklärung. Nachträglich... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.07.2016
- XI ZR 501/15 -
Bundesgerichtshof entscheidet über angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Motiv des Verbrauchers für Widerruf nicht entscheidend für Wirksamkeit
Der Bundesgerichtshof hat Grundsätze zum Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts aufgestellt und darauf hingewiesen, dass einem Kunden nicht zur Last gelegt werden kann, dass er sich über den Widerruf von den negativen Folgen einer unvorteilhaften Investition lösen wollte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens schloss noch unter der Geltung des Haustürwiderrufsgesetzes und nach seiner Behauptung nach Anbahnung in einer Haustürsituation am 25. November 2001 mit der Beklagten einen Darlehensvertrag, der der Finanzierung einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft diente. Dem Darlehensvertrag war eine Widerrufsbelehrung beigefügt. Der Kläger führte... Lesen Sie mehr
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Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2003
- 4 O 181/02 -
Widerruf eines Mietvertrags nach den Regeln zum Haustürgeschäft möglich
Voraussetzung ist Vorliegen eines Haustürgeschäfts, der Verbrauchereigenschaft beim Mieter und der Unternehmereigenschaft beim Vermieter
Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen nach den Regeln zum Haustürgeschäft widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Haustürgeschäft vorliegt und der Mieter Verbraucher sowie der Vermieter Unternehmer ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Mietvertragsparteien um die Möglichkeit des Widerrufs des Mietvertrags über Gewerberäume. Der Mieter war der Meinung, dass dies möglich sei. Denn er habe den Mietvertrag anlässlich eines Besuchs der Vermieterin an seinem Arbeitsplatz, der sich in den angemieteten Gewerberäumen befand, unterschrieben. Der Mieter habe als Rechtsreferendar... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.11.2012
- 5 U 30/12 -
Wettbewerbsverstöße bei Haustürgeschäften: Geschäftsführer einer Vertriebs-GmbH haftet regelmäßig nur für eigene begangene Rechtsverletzungen oder bei Kenntnis von Rechtsverletzungen durch andere
Grundsätzliche ausschließliche Haftung der GmbH für durch Mitarbeiter begangene Rechtsverletzungen
Werden im Rahmen von Haustürgeschäften durch Mitarbeiter einer Vertriebs-GmbH Wettbewerbsverstöße begangen, so haftet dafür grundsätzlich nur die GmbH. Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn er selbst die Rechtsverletzungen begangen hat oder von solchen Kenntnis hat und die Möglichkeit besitzt, sie zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Firma, welches Erdgas an Verbraucher vertrieb, beanstandete im Juli 2007 die Kundenwerbung einer konkurrierenden GmbH. Das Konkurrenzunternehmen vertrieb ebenfalls Erdgas an Verbraucher und beauftragte zu diesem Zweck selbständige und regionale Handelsvertreter. Diese setzten wiederum eigene oder freie Mitarbeiter zur Kundenwerbung ein.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2013
- 222 C 6207/13 -
Kein Rücktritts- und Widerrufsrecht: Auf einer Verkaufsmesse abgeschlossene Verträge sind bindend
Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung
Die Internationale Handwerksmesse ist keine Freizeitveranstaltung. Bei einem dort geschlossenen Kaufvertrag besteht daher kein Widerrufsrecht nach den Grundsätzen der Haustürgeschäfte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Münchner im März 2012 auf der Internationalen Handwerksmesse und kaufte einen Dampfsauger, Marke Robot 100 plus Zubehör zum Preis von 1300 Euro. In der Folgezeit bereute er den Kauf. Er bat um Stornierung des Vertrages und erklärte schließlich auch die Kündigung. Die Vertriebsfirma für den Dampfsauger bestand jedoch auf dem Kaufvertrag und klagte schließlich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.01.2013
- I-8 U 281/11 -
OLG Hamm zum Widerruf eines durch Haustürgeschäft erfolgten Beitritts zum geschlossenen Investmentfonds
Widerrufsfrist läuft nicht, wenn Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt wurde
Tritt ein Anleger im Wege eines Haustürgeschäfts einem geschlossenen Investmentfonds bei, kann er seinen Beitritt normalerweise binnen 14 Tagen widerrufen. Diese Frist läuft jedoch nicht, wenn er über das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht unzutreffend belehrt wurde. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs scheidet er dann aus der Fondsgesellschaft aus. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und seine Ehefrau hatten im Januar 2008 nach mehrfachen, in ihrem Wohnhaus in Detmold durchgeführten Beratungsgesprächen entschieden, sich zum Zwecke der Kapitalanlage mit einer Einlage an einem Investmentfonds der Beklagten zu beteiligen. Nachdem sie über 22.000 Euro eingezahlt hatten, erklärten sie im Dezember... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.10.2012
- 223 C 12655/12 -
Bei Vertragsabschluss nach Probetraining im Fitnessstudio besteht kein Widerrufsrecht
Bei Werbeaktion des Fitnessstudios mit kostenlosem Probetraining handelte es sich um keine Überrumpelungssituation
Wirbt ein Fitnessstudio mit einem kostenlosen Probetraining, liegt es auf der Hand, dass es den Betreibern darum geht, neue Mitglieder anzuwerben. Schließt jemand dann einen Vertrag ab, besteht kein Widerrufsrecht, insbesondere handelt es sich nicht um eine Freizeitveranstaltung nach § 312 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wurde eine Münchnerin durch ein Werbeangebot auf ein kostenloses Probetraining eines Fitnessstudios aufmerksam gemacht. Sie begab sich im März 2008 dorthin und unterzeichnete einen Mitgliedschaftsvertrag, der eine Laufzeit von 12 Monaten (mit Verlängerungsmöglichkeiten) vorsah. Anschließend begutachtete sie die Räumlichkeiten und die Trainingsmöglichkeiten... Lesen Sie mehr
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