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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Haustürsituation“ veröffentlicht wurden
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.06.2003
- 4 O 181/02 -
Widerruf eines Mietvertrags nach den Regeln zum Haustürgeschäft möglich
Voraussetzung ist Vorliegen eines Haustürgeschäfts, der Verbrauchereigenschaft beim Mieter und der Unternehmereigenschaft beim Vermieter
Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen nach den Regeln zum Haustürgeschäft widerrufen werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Haustürgeschäft vorliegt und der Mieter Verbraucher sowie der Vermieter Unternehmer ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich zwei Mietvertragsparteien um die Möglichkeit des Widerrufs des Mietvertrags über Gewerberäume. Der Mieter war der Meinung, dass dies möglich sei. Denn er habe den Mietvertrag anlässlich eines Besuchs der Vermieterin an seinem Arbeitsplatz, der sich in den angemieteten Gewerberäumen befand, unterschrieben. Der Mieter habe als Rechtsreferendar für den eigentlichen Mieter, einen Rechtsanwalt, gearbeitet. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens sollte er in die Kanzlei mit einsteigen. Da der Rechtsreferendar das Examen aber nicht bestand, wurden diese Pläne verworfen. Da die Vermieterin ein Widerrufsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2010
- III ZR 218/09 -
Auch bei vorheriger Bestellung kann ein Partnervermittlungsvertrag als Haustürgeschäft widerrufen werden, wenn statt des erhofften Damenkontakts ein Kundenberater ins Haus kommt
BGH sieht eine "Haustürsituation" / Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und tatsächlich erfolgtem Vertragsabschluss
Schließt ein Kunde einen Vertrag als Folge eines Beratungsgesprächs in den eigenen vier Wänden ab, so steht ihm ein besonderes Widerrufsrecht zu. Bei diesen so genannten "Haustürgeschäften" besteht die Gefahr der Überrumpelung des Verbrauchers, so dass er hier besonderen Schutz genießt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde das Gespräch nicht auf eindeutig eigenen Wunsch veranlasst hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte sich auf die Kontaktanzeige in einer Tageszeitung gemeldet, da er die dort beschriebene Dame kennen lernen wollte. Kurz darauf meldete sich die Mitarbeiterin einer Partnerschaftsvermittlung telefonisch bei dem Mann und vereinbarte einen Beratungstermin für den nächsten Tag in dessen Wohnung. Bei diesem Termin kam es zum Abschluss eines Partnervermittlungsvertrages,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.06.2008
- VIII ZR 103/07 -
Widerruf eines als Haustürgeschäft geschlossenen Vertrages über "Ferien-Tauschwochen" auf Teneriffa gültig
Deutsche Gerichte sind zuständig
Über einen im Urlaub (hier: in Spanien) über Ferien-Tauschwochen abgeschlossenen Vertrag können die deutschen Gerichte entscheiden. Es sind nicht nur lediglich die spanischen Gerichte zuständig. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Der BGH hat im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Oktober 2005 (Rs. C-73/04) die Frage präzisiert, wann eine "Miete von unbeweglichen Sachen" im Sinne von Art. 22 Nr. 1 EuGVVO anzunehmen ist. Davon hing im vorliegenden Fall ab, ob die deutschen oder ausschließlich die spanischen Gerichte international für den Rechtsstreit zuständig sind.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.10.2006
- 6 U 8/06 -
Europäischer Gerichtshof muss Fragen zum Haustürwiderrufsrecht beantworten
Zum Verbraucherschutz und fremdfinanzierter Immobilienfondsbeteiligung
Die Klägerin war 1992 in ihrer Wohnung für eine fremdfinanzierte Immobilienfondsbeteiligung geworben worden. Der Darlehensvertrag enthielt zwar eine Belehrung über ein Widerrufsrecht, diese war jedoch fehlerhaft. 1998 hatte die Klägerin das Darlehen zurückbezahlt. Im Jahr 2002 widerrief sie den Darlehensvertrag und verlangt nunmehr die von ihr an die Bank gezahlten Beträge Zug um Zug gegen Übertragung der Fondsbeteiligung zurück. Ihre Schadensersatzforderung beläuft sich auf ca. 82.000 €.
Nach dem Wortlaut des damals gültigen Haustürwiderrufsgesetzes könnte die Klägerin keine Rückzahlung verlangen. Nach § 2 Abs. 1 S. 4 erlischt das Widerrufsrecht nämlich einen Monat nach beidseitiger vollständiger Erbringung der Leistungen aus dem Darlehensvertrag.Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Zweifel, ob diese Bestimmung mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Europäische... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 31.01.2006
- 28 O 19301/02 -
Finanzierung von Schrottimmobilien nach wie vor nicht frei widerrufbar
Widerrufsrecht hängt von Bedenkzeit ab
Das Landgericht München hat entschieden, dass Verträge über den Erwerb von so genannten "Schrottimmobilien" nicht automatisch widerrufbar sind, wenn sich der Erwerber im Zusammenhang mit einem Vertreterbesuch zu deren Abschluss entschlossen hatte.
Das Urteil folgte im Anschluss an die Entscheidungen des BGH vom 12.12.2005 (II ZR 327/04) und des EuGH vom 25.10.2005 (Rs C-229/04).Im entschiedenen Fall hatte sich der Kläger selbst mit der Vermittlerfirma in Verbindung gesetzt, der spätere Besuch eines Vertreters in seiner Wohnung erfolgte nach seinen Angaben unangemeldet und überraschend. Es sei aber nicht anlässlich... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2005
- II ZR 327/04 -
Schrottimmobilien: Bundesgerichtshof stärkt Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Immobilienanleger können ihre Kreditverträge, die sie bei einem sog. Haustürgeschäft abgeschlossen haben, leichter widerrufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Bundesgerichtshof folgt mit dieser Rechtsprechung dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (EuGH zu Schrottimmobilien: Banken müssen Risiken einer Kapitalanlage tragen, die bei unterlassener Widerrufsbelehrung in einer Haustürsituation zustande kam).Käufer von Schrottimmobilien können ihre Darlehensverträge nunmehr schon nach dem Haustürwiderrufsgesetz... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.10.2005
- C-350/03 und C-229/04 -
EuGH zu Schrottimmobilien: Banken müssen Risiken einer Kapitalanlage tragen, die bei unterlassener Widerrufsbelehrung in einer Haustürsituation zustande kam
Europäischer Gerichtshof stärkt den Verbraucherschutz - Bankkunden erzielen Erfolg im Streit um Schrottimmobilien
Kreditinstitute müssen Verbraucher über ihr Recht belehren, den zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs dienenden Darlehensvertrag widerrufen zu können. Die EU-Staaten haben dafür Sorge zu tragen, dass in den Fällen, in denen eine entsprechende Belehrung unterblieben ist, die Kreditinstitute die Risiken tragen, die mit der in einer Haustürsituation zustande gekommen Kapitalanlage verbunden sind. Die Richtlinie über Haustürgeschäfte verbiete es jedoch nicht grundsätzlich, dass der Verbraucher, der den Darlehensvertrag widerruft, das Darlehen zuzüglich der marktüblichen Zinsen sofort vollständig zurückzahlen muss. In keinem Fall erstrecke sich das Widerrufsrecht auf den Kaufvertrag über die Immobilie. Das hat der EuGH entschieden.
Nach der Richtlinie über Haustürgeschäfte von 1985 (Richtlinie 85/577EWG) hat ein Verbraucher grundsätzlich sieben Tage Zeit, um einen in einer Haustürsituation geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Verbraucher bei Vertragsabschluss schriftlich über sein Widerrufsrecht zu belehren.Das Landgericht Bochum und das Hanseatische Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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