Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Kiel, Urteil vom 27.04.2006
- 4 O 251/05 -
Unberechtigtes Veröffentlichen von Nacktfotos im Internet rechtfertigt Schmerzensgeldanspruch von 25.000 €
Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten wird verletzt
Wer unberechtigt Nacktfotos seiner Ex-Freundin ins Internet stellt, verletzt damit ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Ein solches Verhalten rechtfertigt einen Schmerzensgeldanspruch von 25.000 €. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Mann von seiner Freundin mit deren Einverständnis
Anspruch auf Schmerzensgeld bestand
Das Landgericht Kiel entschied zu Gunsten der Ex-Freundin. Ihr habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (§ 823 BGB) sowie wegen sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) zugestanden.
Schmerzensgeldbetrag von 2.000 € nicht ausreichend
Angesichts der Schwere und der Permanenz der Persönlichkeitsverletzung sowie der Nichtigkeit des Anlasses und der mit einigem Aufwand umgesetzten Schädigungsabsicht des Ex-Freunds sei nach Auffassung des Landgerichts ein Schmerzensgeldbetrag von 2.000 € vollkommen unangemessen gewesen. Es sei zu berücksichtigen gewesen, dass es allein um die Schädigung und Bloßstellung der Ex-Freundin ging. Durch die Bearbeitung der
25.000 € Schmerzensgeld war angemessen
In Anbetracht dessen, dass eine endgültige Entfernung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Landgericht Kiel, ra-online (vt/rb)
- Kein Schmerzensgeldanspruch wegen der Veröffentlichung von Fotos einer Dessousshow
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.03.2007
[Aktenzeichen: 27 O 1063/06]) - Schmerzensgeld wegen ungenehmigter Veröffentlichung eines Fotos in der Kontaktanzeige einer Partnervermittlungs-Agentur
(Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.08.1999
[Aktenzeichen: 14 C 8040/98])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2007, Seite: 1002 NJW 2007, 1002 | Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM)
Jahrgang: 2008, Seite: 447 ZUM 2008, 447
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15855
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15855
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.