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Landgericht Koblenz, Urteil vom 01.02.2023
- 3 O 140/22 -
Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie
Corona-Pandemie stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Kann ein Reisender von einer während der Corona-Pandemie gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn zum tatsächlichen Reisezeitpunkt ein gebuchter Landausflug aufgrund coronabedingter Einschränkungen durch den Reiseveranstalter storniert und das Reiseland vom Auswärtigem Amt als Hochrisikogebiet eingestuft wird? Diese Frage hatte das LG Koblenz zu entscheiden.
Der Kläger buchte am 29.04.2021 für seine Frau und sich bei der Beklagten eine zweiwöchige
LG: Kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung
Das Landgerichts Koblenz hat die Klage abgewiesen. Der Kläger konnte vorliegend nach Auffassung der Kammer nicht kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten, weil die Beklagte einen Anspruch auf die vereinbarten
Kein außergewöhnlicher Umstand bei Reise in Kenntnis der Risiken gebucht
Dagegen können nach Auffassung der Kammer für gebuchte Reisen nach diesem Zeitpunkt Folgen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2023
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32895
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