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Landgericht Köln, Urteil vom 05.10.1973
- 12 S 304/73 -
Kündigung eines geisteskranken Mieters wegen wiederholter Ehrverletzung gegenüber Mitmieter zulässig
Fehlendes Verschulden aufgrund Geisteskrankheit unerheblich
Kommt es wiederholt zu Beleidigungen von Seiten eines Mieters gegenüber einem Mitmieter, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Mieter aufgrund einer Geisteskrankheit nicht schuldhaft handelt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall äußerte ein Mieter gegenüber einer Mitmieterin wiederholt Beleidigungen. Der Vermieter kündigte daraufhin das
Fristlose Kündigung war zulässig
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Vermieters. Es hielt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/MDR 1974, 232/rb)
- Fristlose Kündigung eines nicht schuldhaft handelnden Mieters zulässig
(Landgericht Hannover, Urteil vom 11.07.1967
[Aktenzeichen: 11 S 103/67]) - Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens
(Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2014
[Aktenzeichen: 6 C 425/13])
Jahrgang: 1974, Seite: 232 MDR 1974, 232
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Dokument-Nr. 18504
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