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Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2014
- 6 C 425/13 -
Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens
Hohe Anzahl der Lärmstörungen sowie Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung trotz krankheitsbedingten Verhaltens
Verursacht ein Mieter nachts massiv Lärm, so begründet die darin liegende Störung des Hausfriedens eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten des Mieters krankheitsbedingt ist, wenn die Lärmstörungen häufig auftreten sowie eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer alkoholkranken Mieterin wurde im Oktober 2013 fristlos gekündigt, da sie wiederholt in der Nacht betrunken im Haus herumirrte, bei den Nachbarn klingelte und sonst so viel
Nächtliche Lärmstörung rechtfertigte fristlose Kündigung
Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Die
Beleidigungen sowie Verunreinigungen rechtfertigten ebenfalls fristlose Kündigung
Darüber hinaus haben die Verunreinigungen, die Beleidigungen sowie der starke Uringeruch im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2014
Quelle: Amtsgericht Lichtenberg, ra-online (zt/GE 2014, 877/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 877 GE 2014, 877
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Dokument-Nr. 18490
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