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Landgericht Köln, Urteil vom 24.10.2012
- 28 O 391/11 -
Filesharing: Familie im Urlaub und Computer vom Stromnetz getrennt - keine Haftung des WLAN-Anschlussinhabers wegen Urheberrechtsverletzungen
Rechteinhaber scheitert mit Klage auf Zahlung von Abmahnkosten und Schadenersatz
Kommt es während eines Familienurlaubes zu einem illegalen Download von Musikdateien, obwohl der Router und der Computer vom Stromnetz getrennt waren, haftet der Anschlussinhaber des WLAN-Netzes nicht wegen der Urheberrechtsverletzungen. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde über den
Landgericht Köln hielt sich für örtlich zuständig
Das Landgericht Köln sah sich gemäß § 32 ZPO als örtlich zuständig an. Denn die Verletzungshandlung werde überall dort begangen, wo das urheberrechtlich geschützte Werk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Also ein Download erfolgen könne. Das Angebot in Tauschbörsen erfolge bestimmungsgemäß bundesweit.
Anspruch auf Schadenersatz bestand nicht
Der Klägerin stehe nach Ansicht des Landgerichts kein Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 97 UrhG zu, da der Beklagte weder Täter noch Teilnehmer der
Kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
Ebenso bestehe kein Anspruch auf Erstattung der
Anschlussinhaber hat Kontrollpflichten bei Überlassung des Internetanschlusses
Das Landgericht führte zunächst aus, dass die
Ob der Beklagte diesen Verpflichtungen nachkam musste nicht geklärt werden, da nicht feststehe, dass die Rechtsverletzung gerade von dem minderjährigen Kind begangen wurde.
Ob solche Überwachungs- und Kontrollpflichten ebenso bei der
Eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Sicherung des WLAN-Netzes komme ebenfalls nicht in Betracht. Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Betreiber eines WLAN-Anschlusses eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2012
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- "Filesharing": Eltern müssen die Internetnutzung ihres volljährigen Kindes überwachen
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2012
[Aktenzeichen: 6 W 81/12]) - "Filesharing": Keine Überwachungspflicht des Anschlussinhabers gegenüber Ehepartner
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.05.2012
[Aktenzeichen: 32 C 157/12]) - Filesharing: Angeblicher Missbrauch des W-LAN-Netzes zur Nutzung einer Musiktauschbörse
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 11.09.2009
[Aktenzeichen: 6 W 95/09])
Jahrgang: 2012, Seite: 827 CR 2012, 827 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 270 ITRB 2012, 270
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Dokument-Nr. 14566
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