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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 04.06.2012
- 6 W 81/12 -
"Filesharing": Eltern müssen die Internetnutzung ihres volljährigen Kindes überwachen
Abmahnung gegenüber den Eltern wirksam
Stellen die Eltern ihrem volljährigen Kind ihren Internetanschluss zur Verfügung, trifft sie diesbezüglich eine Überwachungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hielt der Sohn der Beklagten 2.164 Musikdateien zum Herunterladen bereit. Dabei nutzte er den Internetanschluss der Beklagten. Die Kläger mahnten die Beklagten daraufhin ab. Die Kläger waren nicht die Rechteinhaber aller zum Herunterladen angebotener Musikdateien.
Überwachungspflicht der Eltern
Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Bereitstellen der Musiktitel durch den Sohn der Beklagten, den Tatbestand der unzulässigen öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG erfüllte. Dafür waren die Beklagten verantwortlich, auch wenn ihr Sohn zum Tatzeitpunkt bereits
Abmahnung hinreichend bestimmt
Das Gericht führte weiter aus, dass zwar aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Köln, Beschluss vom 19.03.2012
[Aktenzeichen: 28 O 1113/11]
- Keine generelle Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012
[Aktenzeichen: 6 U 239/11]) - "Sommer unseres Lebens"-Fall: Inhaber eines Internetanschlusses muss für ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sorgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
[Aktenzeichen: I ZR 121/08]) - Eltern haften bei Filesharing ihrer minderjährigen Kinder: 200 Euro Schadensersatz pro Musiktitel bei illegalem Upload (P2P)
(Landgericht Köln, Urteil vom 01.12.2010
[Aktenzeichen: 28 O 594/10]) - Anschlussinhaber muss Familienangehörige bei Internetnutzung nicht überwachen
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007
[Aktenzeichen: 11 W 58/07])
Jahrgang: 2012, Seite: 533 CR 2012, 533 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 222 ITRB 2012, 222 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 616 MMR 2012, 616
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Dokument-Nr. 14298
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