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Landgericht Köln, Urteil vom 19.08.2014
- 33 O 245/13 -
Werbung für angeblich kostenfreie Registrierung auf der Internetseite Flirtcafe.de wegen Irreführung der Verbraucher untersagt
Anbieter müssen Kunden vor Absenden der Bestellung deutlich über wesentliche Vertragsbestandteile informieren
Der Internetanbieter Flirtcafe online GmbH darf nicht mit einer Gratis-Anmeldung werben, wenn er die versprochene Dienstleistung tatsächlich nur kostenpflichtig anbietet. Außerdem muss er klar über Kosten und Bedingungen informieren, zu denen sich ein Probe-Abo verlängert. Dies entschied das Landgericht Köln nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Bestellseite verschleiert hohe Preis der automatischen Abo-Verlängerung
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dem Internetanbieter
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Anbieter immer wieder, das neue Gesetz zu umgehen. Seit dem Inkrafttreten hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits mehr als 20 Unterlassungsverfahren eingeleitet.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2014
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Blickfangwerbung im Internet: Auflösung eines Sternchenhinweises auf der dritten Unterseite unzureichend
(Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 15.07.2013
[Aktenzeichen: 8 O 18/13]) - Abofallen im Internet: Preis muss deutlich erkennbar sein
(Landgericht Landshut, Urteil vom 16.08.2011
[Aktenzeichen: 54 O 1465/11])
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Dokument-Nr. 18767
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