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Landgericht Köln, Urteil vom 04.02.2010
- 6 S 269/09 -
Mieter muss Hund, den er ohne vorherige Erlaubnis in Wohnung hält, wieder abschaffen
Vermieter kann Hundehaltung in Mietwohnung gestatten - muss es aber nicht
Die Frage, ob Mieter einen Anspruch auf das Halten von Haustieren in ihrer Wohnung haben, ist rechtlich umstritten. Das Landgericht Köln vertritt die Auffassung, dass der Vermieter frei in seiner Entscheidung ist, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will. Er kann von Mieter zu Mieter unterschiedlich entscheiden. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Köln einen Mieter dazu verurteilt, seinen Hund wieder abzuschaffen.
Der
Mieter haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung gegen Vermieter
Das Landgericht Köln gab dem
Einverständnis der Nachbarn ist wegen möglichen Mieterwechsels unerheblich
Dies sei bei der Tierhaltung nicht anders. Gerade wenn bereits mehrere Tiere im Wohnobjekt gehalten werden, könne das Hinzukommen weiterer Tiere zu Problemen und Streitigkeiten führen, so dass eine Selbstbindung des Vermieters nicht angenommen werden könne. Auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Nachbarn oder Mitmieter nichts gegen die Tierhaltung einwenden, sei eine Einschränkung des Ermessens nicht gerechtfertigt. Gerade in größeren Mietobjekten komme es immer wieder zu einem Wechsel im Mieterbestand. Deshalb könne sich das Einverständnis der aktuellen Mitmieter bei einem Mieterwechsel schnell ändern. Dann aber laufe der
Ermessensgrenze: Schikanöse Rechtsausübung
Die Richter befanden deshalb, dass es im freien Ermessen des Vermieters stehe, inwieweit er sich diesem Risiko aussetzen wolle - und zwar bis zur Grenze der schikanösen Rechtsausübung. Diese Grenze sei in vorliegendem Fall aber nicht überschritten. Es stelle auch keinen Rechtsmissbrauch durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Köln (vt/we)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2010, Seite: 419 IMR 2010, 419 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 533 ZMR 2010, 533
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Dokument-Nr. 11008
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