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Landgericht Köln, Urteil vom 17.10.2013
- 81 O 81/13 -
Verweis der Lufthansa AG auf Dritt-AGB nach Reisebuchung irreführend
Veränderung der vertraglichen Grundlagen nach Abschluss der Reisebuchung rechtswidrig
Die Deutsche Lufthansa AG bietet auf ihrem Internetportal nicht nur eigene Flüge an, sondern auch die von Tochtergesellschaften. Ein einseitiger und für Kunden mitunter nachteiliger Verweis auf Dritt-AGB, der erstmals mit der Buchungsbestätigung erfolgt, ist rechtswidrig. Dies entschied das Landgericht Köln.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Während des Buchungsvorgangs auf dem
Landgericht rügt Irreführung über wesentliche Bestandteile des Vertrags
Das Landgericht Köln erklärte dies für eine eindeutige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online
- Online-Flugbuchung: Angabe "noch unbekannt" für Mitreisende Person führt nicht zum Abschluss eines wirksamen Beförderungsvertrages
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.10.2012
[Aktenzeichen: X ZR 37/12]) - LG Leipzig verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen Flugbuchungsportal www.fluege.de
(Landgericht Leipzig, Beschluss vom 30.05.2012
[Aktenzeichen: 02 HK O 1900/09]) - LG Leipzig: Buchungsmaske eines Internetreisebüros rechtswidrig
(Landgericht Leipzig, Urteil vom 19.03.2010
[Aktenzeichen: 02HK O 1900/09])
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Dokument-Nr. 17352
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