wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Konstanz, Urteil
7 O 32/12 KfH -

LG Konstanz erklärt Stevia-Werbung für irreführend

Durch chemische Isolation gewonnener Süßstoff hat nichts mit natürlichem Extrakt der Stevia-Pflanze zu tun

Das Landgericht Konstanz hat die Werbung eines Süßstoffherstellers mit den Bezeichnungen "Stevia-Fluid" und "Stevia-Blätter" sowie die Abbildung eines Stevia-Blattes auf der Flasche mit dem Süßstoff Steviolglykosid für irreführend erklärt.

Seit dem 2. Dezember 2011 sind Steviolglykoside als Süßstoff E 960 zur Verwendung in bestimmten Lebensmitteln (z.B. Getränke) zugelassen. Steviolglykoside werden aus der Steviapflanze mit aufwendigen physikalischen und chemischen Verfahren gewonnen. Ein Extrakt aus den Stevia-Blättern wird dazu entfärbt und entsalzt und anschließend kristallisiert. Der am Ende gewonnene Süßstoff hat mit einem natürlichen Extrakt oder gar der Stevia-Pflanze überhaupt nichts mehr zu tun. Viele Hersteller und Vertreiber von Steviolglykosiden verwenden aber den Begriff Stevia oder Bilder der Steviapflanze und erwecken so den Eindruck, der Süßstoff beinhalte tatsächlich pflanzliche Bestandteile – dabei ist die Steviapflanze als solche in der EU nicht einmal als Lebensmittel zugelassen.

Begriffe "Stevia-Fluid" oder "Stevia-Blätter" dürfen in Produktbeschreibung nicht mehr verwendet werden

Der Firma Gesund & Leben ist es nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz künftig untersagt, den Begriff "Stevia-Fluid" oder "Stevia-Blätter" in der Beschreibung zu verwenden und/oder die Blätter bildlich darzustellen, sofern das Produkt aus einem chemisch isolierten Süßstoff besteht. Die Verwendung des Süßstoffes muss außerdem eindeutig gekennzeichnet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Wettbewerbsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: irreführende Werbung | Lebensmittel | Lebensmittelkennzeichnung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 15741 Dokument-Nr. 15741

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15741

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?