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Landgericht Konstanz, Urteil vom 11.01.2023
- B 61 S 9/22 -
Unwirksamkeit einer AGB-Regelung zur Zahlung eines "Festbetrags" für Nebenkosten
Verstoß gegen Transparenzgebot bei gleichzeitiger Pflicht zur Vorauszahlung von Betriebskosten
Soll ein Wohnungsmieter nach den AGB neben den monatlichen Vorauszahlungen zusätzlich noch einen "Festbetrag" für die Nebenkosten zahlen, so verstößt dies gegen das Transparenzgebot. Die Regelung zur Zahlung des Festbetrags ist dann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Dies hat das Landgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Mietvertrag für eine Wohnung in Baden-Württemberg sollte der Mieter einen Betrag in Höhe von 175,33 € als Vorauszahlungen für die
Kein Anspruch auf Zahlung des Festbetrags für Nebenkosten
Das Landgericht Konstanz entschied zu Gunsten des Mieters. Die Regelung zur Zahlung des Festbetrags sei gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2023
Quelle: Landgericht Konstanz, ra-online (zt/WuM 2023, 204/rb)
- Amtsgericht Donaueschingen, Urteil vom 20.12.2021
[Aktenzeichen: 2 C 105/18]
Jahrgang: 2023, Seite: 204 WuM 2023, 204
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Dokument-Nr. 32903
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