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Landgericht Krefeld, Urteil vom 24.02.2017
- 1 S 68/16 -
Vom Verstorbenen ungewünschte Umbettung durch Totenfürsorgeberechtigten: Kein Schmerzensgeld des nahen Angehörigen bei nachvollziehbaren Gründen zur Umbettung
Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung des nahen Angehörigen bei Umbettung aus sachwidrigen Gründen
Kommt es durch den Totenfürsorgeberechtigten zu einer Umbettung des Verstorbenen, die dieser so nicht gewünscht hat, so steht einem nahen Angehörigen des Verstorbenen nur dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn die Umbettung aus sachwidrigen Gründen erfolgte. Nur in diesem Fall wird schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht des nahen Angehörigen verletzt. Ein Schmerzensgeldanspruch besteht dagegen nicht, wenn die Umbettung aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen wurde. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2014 bestatte die Ehefrau die Asche des Verstorbenen im Familiengrab ihrer Familie. Im Jahr 2015 kam es zu einem Streit zwischen der Witwe und ihrer Schwester. Die Schwester war dagegen, dass der Verstorbenen im Familiengrab beigesetzt wurde und verlangte dessen Entfernung. Der Streit eskalierte derart, dass die Witwe dem Verlangen ihrer Schwester nachkam. Die Witwe veranlasste daher die Ausgrabung des Verstorbenen und eine Flussbestattung in den Niederlanden. Als die Tochter des Verstorbenen davon erfuhr, klagte sie gegen ihre Stiefmutter auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Krefeld wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landgericht Krefeld bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der
Keine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung durch Umbettung
Zwar habe die Beklagte durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2019
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 24.06.2016
[Aktenzeichen: 2 C 1/16]
- Rechtswidrige Umbettung begründet Schmerzensgeldanspruch aufgrund Verletzung des Totenfürsorgerechts
(Landgericht Ulm, Urteil vom 20.01.2012
[Aktenzeichen: 2 O 356/11]) - Verletzung des Totenfürsorgerechts durch rechtswidrige Umbettung begründet Anspruch auf Schmerzensgeld
(Amtsgericht Rinteln, Urteil vom 23.12.2015
[Aktenzeichen: 2 C 183/14])
Jahrgang: 2017, Seite: 1875 FamRZ 2017, 1875 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 881 NJW-RR 2017, 881
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Dokument-Nr. 27230
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