Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.05.2021
- 2 S 18/19 -
Haftung des Vermieters für Tod eines Mieters wegen Legionelleninfektion setzt Nachweis von kontaminierten Wasser durch Legionellenerreger voraus
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für Ehegatten
Stirbt ein Wohnungsmieter an einer Legionelleninfektion, haftet der Vermieter dafür nur dann, wenn nachgewiesen wird, dass die Trinkwasseranlage mit dem den Tod verursachten Legionellenerreger kontaminiert ist. Anderenfalls besteht für den Ehegatten kein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2015 verstarb ein Wohnungsmieter in Nordrhein-Westfalen an einer Legionelleninfektion. Nachfolgend machte die Ehefrau die Vermieter der Wohnung für den
Kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Landgericht Kempen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass sich der Ehemann der Klägerin die zu seinem
Arbeitsplatz als möglicher Infektionsort
Nach Auffassung des Landgerichts komme auch der Arbeitsplatz des Verstorbenen als Infektionsort in Betracht. Denn dort habe er sich während der Inkubationszeit aufgehalten und zudem habe sich dort eine Kollegin des Verstorbenen ebenfalls eine Infektion mit dem Erreger der Serogruppe 1 zugezogen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2021
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Kempen, Urteil vom 12.04.2019
[Aktenzeichen: 13 C 636/16]
- Mietmangel wegen Legionellen-Befall liegt nur bei Gesundheitsgefährdung vor
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.06.2014
[Aktenzeichen: 452 C 2212/14]) - Grenzwertunterschreitender Legionellenbefall in Nachbarwohnung rechtfertigt keine Mietminderung
(Amtsgericht Langen, Urteil vom 27.03.2024
[Aktenzeichen: 55 C 72/23])
Jahrgang: 2021, Seite: 807 MDR 2021, 807 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2021, Seite: 422 WuM 2021, 422
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30690
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30690
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.