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Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.04.2015
- 2 S 52/14 -
Keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffelmietvereinbarung
Durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung unerheblich
Haben die Mietvertragsparteien eine Staffelmiete vereinbart, so kommt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) nicht in Betracht. Daran ändert auch nichts der allgemeine Hinweis einer Klausel in den AGB zum Mietvertrag, wonach die Miete nach den §§ 557-559b BGB erhöht werden könne. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Mietvertragsparteien vereinbarten in § 5 des Mietvertrags eine
Kein Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung
Das Landgericht Krefeld entschied gegen den Vermieter. Ihm habe kein Anspruch auf
Vorliegen einer Staffelmiete trotz durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung
Nach Auffassung des Landgerichts haben die Mietvertragsparteien eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2015
Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (zt/GE 2015, 975/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 975 GE 2015, 975 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2015, Seite: 542 WuM 2015, 542
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Dokument-Nr. 21543
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