Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Landshut, Urteil vom 21.08.2020
- 15 S 1420/20 -
Streik der Mitarbeiter einer Fluggesellschaft infolge einer Tarifauseinandersetzung stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung dar
Fluggästen steht bei streikbedingter Flugannullierung Ausgleichszahlungen zu
Kommt es zu einer Flugannullierung, weil Mitarbeiter der Fluggesellschaft im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung streiken, so liegt darin kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO). Den von der Annullierung betroffenen Fluggästen steht also ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines gewerkschaftlich organisierten Streiks der Piloten musste eine Fluggesellschaft im Frühjahr 2019 unter anderem einen Flug von München nach Oslo annullieren. Die davon betroffenen Fluggäste beanspruchten aufgrund dessen Ausgleichszahlungen. Die Fluggesellschaft verweigerte sich dem. Sie führte an, dass der
Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen streikbedingter Flugannullierung
Das Landgericht Landshut entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe nach Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu. Zwar habe der Bundesgerichtshof bisher bei einem
Kein außergewöhnlicher Umstand wegen Streiks
Es sei nicht außergewöhnlich, so das Landgericht, dass sich Luftfahrtunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten mit ihren Mitarbeitern gegenübersehen können. Tarifauseinandersetzungen und die Gehaltsforderungen von Mitarbeiterin gehören demnach zu den normalen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen eines Unternehmens bzw. zum allgemeinen unternehmerischen Risiko. Es sei auch nicht völlig ungewöhnlich, dass es im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen zu einem Streikaufruf der Gewerkschaften kommt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2023
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Erding, Urteil vom 30.04.2020
- Fluggesellschaften sind auch bei "wilden Streiks" des Flugpersonals zu Ausgleichszahlungen verpflichtet
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.04.2018
[Aktenzeichen: C-195/17, C-197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17]) - Angekündigte Pilotenstreiks durch Vereinigung Cockpit: Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.08.2012
[Aktenzeichen: X ZR 138/11 und X ZR 146/11])
Jahrgang: 2023, Seite: 90 RRa 2023, 90
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32991
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.