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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 30.12.2010
- 10 O 1672/10 -
In fremden Häusern ist beim Öffnen von Türen besondere Vorsicht geboten
Kein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bei Unachtsamkeit
Wer sich in fremden Räumlichkeiten befindet, ist zu besonderer Vorsicht verpflichtet, um eine Selbstgefährdung auszuschließen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
Im vorliegenden Fall hat die 55jährige Klägerin im Februar 2009 ein Kosmetikstudio in Wernigerode besucht. Auf dem Rückweg von der im Hausflur befindlichen Toilette irrte sich die Klägerin, öffnete die falsche Tür und stürzte eine steile unbeleuchtete Kellertreppe hinab, deren erste Stufe fehlte. Beim
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Richter hat entschieden dass die Klägerin ihren
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ ra-online
- Kein Anspruch auf Schadensersatz beim Sturz aus einem Tiefkühlschrank einer Großmarkthalle
(Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2011
[Aktenzeichen: 113 C 20523/10]) - Kein Schadensersatz für Fall über eine Treppenstufe in einem Restaurant
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.07.2005
[Aktenzeichen: 2 O 737/05])
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Dokument-Nr. 12600
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