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Landgericht Magdeburg, Urteil vom 18.12.2013
- 10 O 1751/12 -
Schadenersatzpflicht bei Widerstandshandlung gegenüber einem Polizeibeamten
Tätlicher Angriff eines Polizeibeamten bei Verkehrskontrolle mit Identitätsfeststellung
Ein Mann muss an das Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von 6.887,35 Euro wegen Verletzungen eines Polizeibeamten zahlen. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.
In dem vorliegenden Fall ist das Landgericht Magdeburg zu der Überzeugung gelangt, dass der mittlerweile 27-jährige Beklagte einen Polizeibeamten anlässlich einer
Widerstand des Beklagten stellt fahrlässige Körperverletzung dar
Der Beklagte hat im Prozess eingewandt, er habe sich nur gewehrt, als die Polizisten ihn angegriffen hätten. Aufgrund der Beweisaufnahme und der Vernehmung von drei Zeugen ist das Gericht jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die Beamten sich rechtlich korrekt verhalten haben. Der Beklagte dagegen hat eine Widerstandshandlung begangen und den Beamten rechtswidrig verletzt. Rechtlich stellte das Verhalten des Beklagten einen
Durch Straftat verursachte Schäden rechtfertigen zivilrechtlichen Schadensersatz
Die zivilrechtliche Haftung des Beklagten ist unabhängig von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Grundsätzlich gilt, dass ein Beschuldigter auch zivilrechtlich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2013
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
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Dokument-Nr. 17399
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