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Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
- 5 O 63/06 -
Vermögenslose Ehefrau haftet nicht als Mitschuldnerin für Bausparkredit ihres Ehemannes
Bürgschaftsversprechen der Ehefrau ist sittenwidrig
Eine Ehefrau, die kein Vermögen hat, haftet nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Das hat das Landgericht Mainz entschieden.
Im Fall verlangte eine Bausparkasse von der inzwischen geschiedenen
Die Richter wiesen die Klage der Bausparkasse ab. Die Mitverpflichtung der
Siehe zu diesem Thema auch:
BGH stärkt Ehefrauen bei ruinösen Bürgschaften den Rücken
Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser Überforderung des Bürgen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 3380
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