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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bürgenhaftung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.2017
- 18 A 1125/16 -
Flüchtlingsbürge muss nicht für Zeit nach Asylgewährung haften
Haftung aus Verpflichtungserklärung erstreckt sich gemäß maßgeblicher Aufnahmeanordnung nicht auf Leistungen im Anschluss an Anerkennung der Asylberechtigung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Flüchtingsbürge aufgrund der rheinland-pfälzischen Aufnahmeanordnung von 2013 nicht für die Zeit nach der Asylgewährung haften muss und hat daher einen Heranziehungsbescheid für einen Flüchtlingsbürgen aus Bonn in vollem Umfang aufgehoben.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein deutscher Staatsangehöriger syrischer Herkunft, hatte sich im Oktober 2013 durch formularmäßige Erklärungen (Verpflichtungserklärungen) gegenüber der für seinen damaligen Wohnort zuständigen Kreisverwaltung Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) verpflichtet, unter anderem die Kosten für den Lebensunterhalt seines Vaters und seiner Schwestern zu tragen, die syrische Staatsangehörige sind. Nach Anerkennung der Asylberechtigung und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gewährte das zuständige Jobcenter Bonn den Flüchtlingen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II in Höhe von rund 5.400 Euro und verlangte sodann... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2008
Bürgschaftsvertrag nicht wegen finanzieller Überforderung sittenwidrig: Franjo Pooth muss 1,8 Mio. € an die Commerzbank zahlen
Bürgschaftsvertrag auch nicht auf finanzielle Leistungsfähigkeit beschränkt
Ein Bürgschaftsvertrag kann bei krasser Überforderung des Bürgen unwirksam sein. Das Landgericht Düsseldorf hat dies im Fall des Unternehmers Franjo Pooth aber verneint und ihn zur Zahlung von 1.775.239,16 € verurteilt. Pooth hatte sich verpflichtet, bis zu einem Betrag von 3.000.000,00 € persönlich zu haften. Das Gericht sah auch nicht, dass die Bürgschaft auf die finanzielle Leistungsfähigkeit Pooths begrenzt gewesen sei.
Die Einzelrichterin hält den zwischen der Commerzbank und Herrn Pooth geschlossenen Bürgschaftsvertrag über eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 3.000.000,00 € für wirksam. Der Vertrag ist weder wegen einer finanziellen Überforderung des Beklagten sittenwidrig noch auf dessen finanzielle Leistungsfähigkeit beschränkt. Auch liegt nach Ansicht des Gerichts keine unzulässige Ausweitung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2008
- 6 U 1553/06 -
Mittellose Ehefrau muss nach sittenwidriger Bürgschaftsverpflichtung keine Zahlungen leisten
Ehefrau hatte kein eigenes wirtschaftliches Interesse
Eine für das Darlehen einer Aktiengesellschaft aufgrund Bürgschaftsvertrags mithaftende, mittellose Ehefrau kann sich auch dann auf die Sittenwidrigkeit dieses Vertrages berufen, wenn sie zwar Mitglied des Verwaltungsrates der AG, selbst aber nicht Aktionärin der AG ist. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz jetzt entschieden.
Der Entscheidung liegt die Klage einer Leasinggesellschaft zugrunde, die nach der Kündigung von Betriebsmitteldarlehen für eine Aktiengesellschaft neben einem mit 50 Prozent beteiligten Aktionär auch dessen für die Darlehensrückzahlung bürgende mittellose Ehefrau in Anspruch nimmt. Die Ehefrau hatte zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ihren vormals 20 prozentigen Aktienanteil bereits an Dritte... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 06.12.2006
- 12 U 1394/06 -
Gericht befindet Ehegattenbürgschaft erneut für sittenwidrig
Bank scheitert mit Klage gegen Ehefrau
Auch wenn Eheleute gemeinsam einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, müssen sie nicht in jedem Fall für die Schulden des anderen haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
Die Beklagte hatte im Jahre 2001 einen Kreditvertrag ihres Mannes mit der klagenden Bank über gut 10000,- € als sog. „2. Darlehnsnehmerin“ mit unterschrieben. Ihr Ehemann, der sich als Versicherungsvertreter selbständig gemacht hatte, benötigte die Kreditmittel für die Errichtung einer Versicherungsagentur. In den ersten 4 Jahren erhielt die Bank pünktlich die vereinbarte monatliche... Lesen Sie mehr
Landgericht Mainz, Urteil vom 02.10.2006
- 5 O 63/06 -
Vermögenslose Ehefrau haftet nicht als Mitschuldnerin für Bausparkredit ihres Ehemannes
Bürgschaftsversprechen der Ehefrau ist sittenwidrig
Eine Ehefrau, die kein Vermögen hat, haftet nicht als Mitschuldnerin für den Bausparkredit ihres Ehemannes. Das hat das Landgericht Mainz entschieden.
Im Fall verlangte eine Bausparkasse von der inzwischen geschiedenen Ehefrau eines Bausparers die Rückzahlung eines Teils eines Bauspardarlehns (25.000,-- Euro).Die Richter wiesen die Klage der Bausparkasse ab. Die Mitverpflichtung der Ehefrau sei sittenwidrig. Sie habe bei Darlehnsaufnahme kein Einkommen gehabt und habe für ein Kleinkind (Alter 1 Jahr) sorgen müssen. Das... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2005
- XI ZR 28/04 -
BGH stärkt Ehefrauen bei ruinösen Bürgschaften den Rücken
Der BGH hat die Rechte von Ehefrauen gestärkt, die für ihren Gatten eine Bürgschaft übernommen haben.
Bei krasser finanzieller Überforderung sei die Haftung für einen Kredit des Mannes sittenwidrig und damit nichtig, führten die Karlsruher Richter in zwei Urteilen aus. Dies gelte zumindest dann, wenn die Frau die Bürgschaft aus "emotionaler Verbundenheit" mit dem Gatten und nicht aus eigenem wirtschaftlichen Interesse unterschrieben hat.In dem einen Fall (XI ZR 28/04) hatte... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 12.01.2005
- 5 AZR 617/01 -
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 12.01.2005
- 5 AZR 279/01 -
Bürgenhaftung für das Mindestentgelt im Baugewerbe
Nach § 1 a AEntG haftet ein Generalunternehmer, der einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die Mindestlohnansprüche der bei dem Nachunternehmer beschäftigten Arbeitnehmer wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß. Der hierdurch bewirkte Eingriff in die durch Art. 12 GG geschützte Unternehmerfreiheit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2004
- 23 U 65/03 -
Nichtigkeit eines Bürgschaftsversprechens bei krasser Überforderung des Bürgen
Der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat die Rechtsprechung zur Nichtigkeit einer (Ehegatten)-Bürgschaft bei krasser Überforderung des Bürgen bestätigt. Die im neuen Insolvenzrecht vorgesehene Restschuldbefreiung führt nach Auffassung des Senats zu keiner anderen Beurteilung von Bürgschaftsversprechen.
In dem entschiedenen Fall hatte sich eine Ehefrau und Mutter zweier minderjähriger Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung in Erziehungsurlaub befand, für einen Geschäftskredit ihres Ehemannes in Höhe von 100.000,- DM verbürgt. Die Bürgin hatte später aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung nur ein geringfügiges eigenes Einkommen erlangt. Das Oberlandesgericht nimmt eine krasse... Lesen Sie mehr
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